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Die Konkurrenzen Von Straftaten Im
türkischen Strafrecht

Mehmet Nihat KANBUR

1. ALLGEMEIN

tStGB hat vor allem die Konkurrenz von Straftaten in dem allgemeinen Teil vorgesehen. Unter “der Konkurrenz von Straftaten„ als Aufsatz sind drei verschiedene Konkurrenztypen im allgemeinen Teil zweiter Teil - Fünfter Abschnitt angeordnet. Außerdem gibt es spezielle Konkurrenz Regelungen im besonderen Teil erlassen. Als Beispiel könnten hier die Delikte der Fälschungen der Urkunden dienen (Artikel 212). Art. 212 Konkurrenzen von Delikten der Fälschungen der Urkunden “Wird eine falsche Öffentliche oder private Urkunde bei der Begehung einer anderen Straftat gebraucht, so ist sowohl wegen der Fälschung wie auch wegen der betreffenden Straftat jeweils einzeln eine Strafe zu verhängen. Ein andere beispiel; tStGB Art. 106/3; wird zum Zweck der Drohung eine vorsätzliche Tötung oder eine vorsätzliche Körperverletzung begangen oder das Vermögen beschädigt, so wird außerdem die Strafe für diese Taten verhängt.

2. ZUSAMMENGESETZTE STRAFTAT tStGB Art. 42

Eine Straftat, die als eine einzige Tat angesehen wird, weil die eine Tat ein Tatbestandsmerkmal oder einen erschwerenden Umstand der anderen Tat bildet, wird als zusammengesetzte Straftat bezeichnet. Zusammengesetzte Straftat besteht aus zwei verschiedene Taten. Obwohl im zusammengesetzten Straftaten, die Straftaten und die Regelungen die diese Straftaten regeln viel sind, ist nur angeblich. Infolgedessen bleibt ein einziges Norm und von dieser Norm erlassenes Straftat; daher wird der Täter aus betreffende Strafnorm bestraft. Auf derartige Straftaten finden die Vorschriften über die Konkurrenzen keine Anwendung und der Täter wird nur aus einziger Norm bestraft.

Art. 42. Zusammengesetzte Straftat