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Schriftformklauseln in Arbeitsverträgen

Zehra BAŞER DOĞAN

A. EINLEITUNG

„Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.“

In nahezu allen Arbeitsverträgen sind solche Klauseln enthalten, die bestimmen, dass Vertragsabreden der Schriftform bedürfen. Diese Schriftformklauseln gibt es in unterschiedlichen Gestaltungsformen sowohl in Formular- als auch in Individualarbeitsverträgen.

Schriftformklauseln sollen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestrittene mündliche Zusagen vermeiden. Fraglich ist jedoch, ob solche Klauseln wirksam sind und damit das richtige Abwehrmittel für Arbeitgeber gegen formlose Zusagen und Angebote darstellen. Fraglich ist auch, ob – und wenn ja wie – diese Klauseln aufgehoben werden können.