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Das „Internet Der Dinge“ Als Herausforderung Für Das Da-tenschutzrecht

“Nesnelerin İnterneti’nin” Kişisel Verilerin Korunması Hukukuna Meydan Okuması

Ralph ZIMMERMANN

Der Beitrag sieht das „Internet der Dinge“ als Herausforderung für das deutsche und auch das europäische Datenschutzrecht an. Der im „Internet der Dinge“ von einem vernetzten Gegenstand zum anderen stattfindende, ohne Einschaltung eines Menschen erfolgende Datenaustausch stellt spezifisch neue Anfragen an das Datenschutzrecht. Als besonders problemträchtig erweisen sich dabei die Fragen, welche Art von aus vernetzten Gegenständen herrührenden Daten dem Datenschutzrecht unterfallen, wer in diesen Fällen auf den Datenschutz verpflichtet, wer durch das Datenschutzrecht berechtigt bzw. geschützt sein soll und ob für das „Internet der Dinge“ eine Einwilligung noch als sachgerechter Grund zur Rechtfertigung dienen kann, um Daten legal erheben, speichern, verarbeiten und übermitteln zu können. Diesen Problemstellungen geht der Beitrag anhand von konkreten Anwendungsfällen des „Internets der Dinge“ nach und votiert schließlich für eine Fortentwicklung des aktuell in diesem Bereich defizitären nationalen und europäischen Datenschutzrechts hin zu einem Informationsschutzrecht, das die jeweiligen Kontexte der Verwendung von Informationen technologieneutral in die rechtliche Bewertung einbezieht.

Internet der Dinge, deutsches Datenschutzrecht, europäisches Datenschutzrecht, Informationsschutzrecht, Technikrecht.

Bu makale "nesnelerin internet'ini" Alman ve Avrupa Kişisel Verilerin Korunması Hukuku için bir meydan okuma olarak değerlendirmektedir.

"Nesnelerin interneti'nde" - insan gerektirmeden - birbirleriyle bağlı olan ağ nesneleri arasında gerçekleşen veri alşıverişinin Verilerin Korunması Hukuku için yeni zorluklar getirmektedir. Bu çerçevede özellikle belirli konular problem yaratmaktadır. Bunlar, ağ nesneler kaynaklı ne tür verilerin kişisel verilerin korunmasına tabi tutulması gerektiği, kimlerin kişisel veriler korunması ile ilgili yükümlülük taşıması gerektiği, kimlerin korunması gerektiği ve "nesnelerin interneti" için bir rızanın verileri legal bir şekilde toplamak, kaydetmek, işlemek ve iletmek yönünde uygun bir gerekçe sebebi olarak kabul edilip edilemeyeceği problemleridir. Bu problemleri makale "nesnelerin interneti" ile ilgili somut uygulama örnekleriyle ele alıp, bu alanda açıkları olan Ulusal ve Avrupa Veri Koruma Hukuku'nun - bilgi kullanımıyla ilgili kontekstleri teknolojik açıdan nötr olarak hukuki değerlendirmeye dahil ederek - bir Bilgi Koruma Hukuku yönünde geliştirilmesini savunmaktadır.

Nesnelerin İnterneti, Alman Kişisel Verilerin Korunması Hukuku, Avrupa Kişisel Verilerin Korunması Hukuku, Bilgi Koruma Hukuku, Teknik Hukuku.

Beschreiben Journalisten „Big Data“1 oder das „Internet der Dinge“ – wovon Teilbereiche in Deutschland auch unter dem Begriff „Industrie 4.0“2 diskutiert werden –, so wird mit großen Worten nicht gespart: „Geschrieben wird an einem neuen Kapitel im großen Buch der fortschreitenden Digitalisierung. Im neuen Abschnitt geht es nicht länger nur um die digitalen Fußabdrücke und sonstigen Spuren, die wir als Konsumenten in den Maschen des Netzes hinterlassen, es geht nicht mehr nur um Segmente unserer Existenz. Ins Visier gerät jetzt der Mensch als Ganzes.“3 Freilich hat diese Tonlage ihre Berechtigung, teilt man die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach das „Internet der Dinge“ „die tiefgreifenden Auswirkungen der ohnehin schon in großem Maßstab vernetzten Kommunikation auf unsere Gesellschaft weiter verstärken und zu einem echten Paradigmenwechsel führen“4 werde. Dieser Befund wird bestätigt durch die Prognosen des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE), das für die Schaffung von technischen Standards für Internet-Technologie zuständig ist; nach den Schätzungen des IEEE werden binnen weniger Jahre ca. 50 Mrd. Gegenstände im „Internet der Dinge“ verbunden sein, bis zum Jahr 2020 sogar etwa 100 Mrd.5 Angesichts dieser schieren Dimensionen nimmt es nicht wunder, dass die unter diesem Sammelbegriff zusammengefassten, bereits entstandenen oder gerade entstehenden technischen Strukturen das – zunehmend europäisierte – Datenschutzrecht in neuer, bislang kaum vorstellbarer Weise herausfordern, vielleicht sogar überfordern werden.6

Der vorliegende Beitrag7 will diese Herausforderungen punktuell genauer analysieren. Dazu soll zunächst der Sammelbegriff „Internet der Dinge“ anhand von Beispielen klarer konturiert werden (B.), um sodann (C.) anhand des deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Rahmens für einige ausgewählte Felder die aktuellen Herausforderungen für das Datenschutzrecht durch das „Internet der Dinge“ aufzuzeigen. Den Beitrag beschließt ein Fazit (D.), in dem ein Ausblick auf die künftig erforderlich werdenden Rechtsentwicklungen gewagt wird, die sich für das deutsche und europäische Datenschutzrecht aus dem Phänomen „Internet der Dinge“ ergeben (könnten).

Eingangs gilt es zu klären, was sich hinter dem Sammelbegriff „Internet der Dinge“ verbirgt. Dabei sollen zuerst einige konkrete Beispiele Anschauungsmaterial liefern (I.); aus diesem Material wird dann ein allgemeiner Begriff des „Internet der Dinge“ abstrahiert (II.).