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Das Staatsgeheımnıs
Im Türkıschen Strafrecht

Türk Ceza Hukukunda Devlet Sırrı

Murat BALCI,Mustafa Numan GENÇ

Zusammenfassung: Unsere Arbeit befasst sich mit dem Begriff des “Staatsgeheimnisses”, welches ein wichtiger Gegenstand der Verbrechen gegen den Staat und insbesondere des Landesverrats ist. Obwohl der Gesetzgeber in der türksichen Strafprozessordnung (“CMK”) und in anderen diversen Gesetzen den Begriff des Staatsgeheimnisses verwendet, besteht weder eine eine eindeutige Definition des Staatsgeheimnisses, noch eine Abgrenzung hinsichtlich seiner Grenzen. In der vorliegenden Arbeit wird anhand von unterschiedlichen Lehrmeinungen und Rechtsvergleichen versucht den Begriff des Staatsgeheimnisses näher zu konkretisieren.

Schlüsselwörter: Staatsgeheimnis, Landesverrat, Spionage, türkisches Strafrecht, Geheimdienst, Staatssicherheit

Çalışmamızda Devlete Karşı İşlenen Suçlar arasında önemli bir yer tutan casusluk suçlarının konusu; “Devlet Sırrı” ele alınmıştır. Devlet Sırrı kavramı Türk Ceza Hukuku bakımından, net olarak tanımlanmış ve çerçevesi belirlenmiş değildir. Ceza Muhakemesi Kanunu’nda ve bazı diğer kanunlarda kavram olarak Devlet Sırrından bahsedilmektedir. Bu kavramın aydınlığa kavuşturulabilmesi için makalemizde çeşitli görüş ve tespitlere yer verilmiştir.

Devlet Sırrı, Casusluk, İstihbarat, Suç, Ceza.

Our research deals with the definition of the term “State Secret”, which is the subject of the Offences Against States Confidentiallity and especially the Offence of Espionage. The Turkish Criminal Procedure Code and other codes contains in the relevant offences the term of “state secret” however there is no explicit definiton or limitation of the term. This research aims to concretise the term “State Secret” through various opinions and statements in this field.

State Secret, Espionage, Offence, Crime, Security Intelligence.

Einleitung

In demokratischen Staaten muss die Möglichkeit zur Beaufsichtigung staatlicher Tätigkeiten bestehen. Nur eine transparente Staatsführung kann diese Aufsichtsmöglichkeit gewährleisten. Manche Tatsachen, Erkenntnisse oder Gegenstände sind jedoch auf Grund staatlicher Beziehungen geheim zu halten. Deshalb kann ein derartiges Verständnis einer „transparenten Staatsführung“ mit dem Begriff der „Sicherheit“ in Konflikt geraten.

Das „Informationsrecht“ der Bevölkerung hinsichtlich der staatlichen Tätigkeiten findet seine Grenzen in den Bereichen der Terrorprävention sowie der Landesverteidigung, also in der Gewährleistung der Staatssicherheit. Das Informationsrecht gewährt somit ein automatisches Kontrollsystem über die Tätigkeiten des Staates, weshalb mit der transparenten Staatsführung die Rechtsstaatlichkeit untermauert wird.

Die Geheimhaltung der Staatsgeheimnisse bzw. der geheimen Staatstätigkeiten wird mit dem Fortschritt der Technik und der Verbreitung der Informations- und Kommunikationsdienste immer schwieriger und komplexer. Doch jeder Staat muss die unerlaubte Offenbarung seiner Geheimnisse aus Gründen der nationalen Sicherheit verhindern. Denn die Kenntnis der politischen und militärischen Staatsgeheimnisse durch fremde Staaten kann eine große Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen.