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Das Geplante „TISA“ Abkommen

Selin AK

1. Teil: Einleitung

*Juristische Fakultät der Georg-August-Universität, Göttingen / Deutschland.Das Thema dieser Seminarabeit ist in das internationale öffentliche Wirtschaftsrecht eingebetet. Ziele des öffentlichen Wirtschaftsrechts sind die Schaffung der Voraussetzungen für ein effektives Wirtschaftsrecht durch die Gewahrleistung einer Wirtschaftsfreiheit und durch eine wirtschaftliche Gleichstellung. In Anbetracht der geschichtlichen Entwicklung kann leicht bemerkt werden, dass für die Verwirklichung dieser Ziele die Internationalen Organisationen ideale Instrumente sind.

Seit langem suchte man nach einem Weg zur Durchführung eines einheitlichen internationalen Handelssystems, insbesondere im Bereich des Warenverkehrs und Diensleistungenverkehrs, welches die zwischenstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen regeln sollte. Geschichtlich betrachtet, begann dieser suche mit Atlantik Charta2 zwischen den amerikanischen und englischen Regierungen von 1941. Darauf folgte die Bretton-Woods-Konferenz im Jahre 1944, wobei der Internationale Währungsfond (IMF) und die Weltbank gegründet wurden. In einem nächsten Schritt kam Havanna-Charta von 1947 zum Tragen3, aus welcher die International Trade Organization (ITO) und der General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) als ein multilaterales Übereinkommen im Bereich der Handelsliberaliesierung, insbesondere Warenverkehrsliebralisierung, resultierten. GATT fehlte bis 1994 eine eigene Institution. Vom Jahre 1986 bis 1994 fand die Uruguay Runde statt, zur Verwirklichung und Gründung einer internationalen Handelsorganisation4, die mit dem GATT entspricht.Als Ergebnis der Uruguay-Runde wurde das Abkommen von Marrakesch5 zur Gründung der Welthandelsorganisation (Marrakesh Agreement Establishing the World Trade Organization) im Jahre 1995 untergezeichnet6 und trat die WTO im 1995 Kraft.

"Gegründet als die Verwirklichung dieses Zieles, ist WTO im Sinne des Welthandelsrechts von größer und zentraler Bedeutung. Einerseits enthält das WTO-Recht die maßgeblichen Regelungen für den grenzüberschreitendenWarenverkehr, den Dienst-leistungsverkehr und den Schutz des geistigen Eigentums, die im GATT, GATS und TRIPS sowie zahlreichen multilateralen und plurilateralen Handelsübereinkommen kodifiziert worden sind. Andererseits wird durch das Streitbeilegungsverfahren sichergestellt, dass die materiellen Bestimmungen durchgesetzt werden können".7