BGH, Beschluss vom 12.11.2015 - 2 StR 311/15
Sıla ORAL
(lexetius.com/2015,4073)
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. November 2015 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 27. März 2015 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.