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Mindestlohn

Wolf-Dietrich WALKER

Ein Mindestlohn ist eine durch Gesetz oder staatlichen Rechtsakt festgelegte unterste Lohngrenze, die nicht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschritten werden darf.

Der Mindestlohn wird in der Regel in Form eines Stundenlohns ausgedrückt. Er wird immer als Bruttolohn definiert. Das bedeutet, dass von dem Mindestlohn noch die zu zahlenden Steuern und Abgaben für Krankenversicherung und andere Sozialversicherungen abgezogen werden.

In der EU hatten Ende 2014 21 von 28 Mitgliedstaaten einen Mindestlohn. Die Höhe des Mindestlohns ist sehr unterschiedlich. Am höchsten ist er in Luxemburg; dort betrug er im Jahr 2014 11,10 €. In Bulgarien betrug er im Jahr 2014 1,04€. Zum Vergleich: Der Mindestlohn in der Türkei soll im Jahr 2014 2,26 € betragen haben. Die Höhe des Mindestlohns in den verschiedenen Ländern kann man natürlich nicht einfach vergleichen. Man muss immer auch berücksichtigen, wie hoch die Kosten für Lebensmittel, Miete, Energieversorgung und Immobilien und andere Güter in dem jeweiligen Land sind.