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Produzentenhaftung Bei Verstößen Gegen Den Alleinvertretervertrag

Murat BOZLAK,Ünal SOMUNCUOĞLU

EINLEITUNG

**Göttingen/Deutschland.Zuvor hatten wir den Verstoß gegen den Alleinvertretervertrag durch Dritte behandelt. Diesmal werden wir versuchen den Verstoß seitens des Produzenten und die Regulierung der dadurch für den Vertreter entstehenden Schäden zu erläutern. Gewiss wird durch Produzenten, Händlern oder anderen Vereinigungen der Vertrieb eines Produktes in einem bestimmten Gebiet für eine bestimmte Zeit genehmigt und ein Alleinvertretervertrag vereinbart. Eine zutreffende Definition für diesen Vertrag haben wir in einem unserer vorherigen Artikel ausgiebig beschrieben und sehen eine erneute Darstellung für nicht notwendig. Diese Vereinbarung beinhaltet verschiedene Haftungsregelungen für die Parteien. Wir wollen mit dieser Arbeit die Vertragsverletzung durch den Produzenten bezüglich der Vergabe einer weiteren Genehmigung an einen Vertreter in einem schon durch einen anderen vertretenen Gebiet oder durch einen Direktvertrieb in Augenschein nehmen.

1. Gemäß der Vereinbarung darf der Produzent das Produkt in einem bestimmten Gebiet nicht vertreiben. Nach dem Türkischen und Schweizerischen Schuldrecht ist der Hersteller verpflichtet den Vertrieb in dem vereinbarten Gebiet zu unterlassen und begeht andernfalls eine Vertragsverletzung.3 Darüber hinaus ist er verpflichtet den Verkauf seiner Produkte durch andere Abnehmer in dem Gebiet zu unterbinden. Unterlässt er dies, liegt ebenfalls eine Pflichtverletzung vor. Diese Verpflichtungen sind in Paragraph 113 des Türkischen Schuldrechts (T. B. K.) statuiert.

-Hierzu die Wissenschaftlerin Gökyayla: (….durch den Alleinvertretervertrag wird dem Vertreter der exklusive Vertrieb genehmigt...diese Vereinbarung schließt den Vertreter aus dem Wettbewerb einer bestimmten Marke in einem bestimmten Gebiet aus. Durch den Ausschluss anderer Vertreter ist es dem Vertreter möglich das Marktpotenzial alleine auszuschöpfen.... Somit hat der Vertreter die Möglichkeit sich aus dem Wettbewerb rauszuhalten und seinen eigenen Markt zu bilden und seine Waren mit einem akzeptablen Gewinn zu vertreiben.... Der Vertrieb durch den Produzenten ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes geregelt ist. Außerdem ist der Produzent verpflichtet produktbezogene Anfragen etc. aus dem Gebiet an den Vertreter weiterzuleiten und die Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass der Erwerb nur durch den dafür bestimmten Vertreter erfolgen kann...)4