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Depotkonteneröffnung Bei Den Banken Und Die Hierfür Anfallenden Gebühren Und Provisionen; İnsbesondere Kontoführungsgebühren

Murat BOZLAK,Ünal SOMUNCUOĞLU

I. EINLEITUNG

**Göttingen/Deutschland.Legt ein Kunde sein Geld bei der Bank an, erhält er nichts Weiteres außer einem kleinen Heftchen, bevor er ein mit "Einzelpersonenprodukt und Servicepaket" o. ä. überschriebenen Vertrag unterschreibt. Weder wird über die Bedeutung des kurzerhand unterschriebenen Vertrages belehrt noch eine Kopie mitgegeben. In Wirklichkeit handelt es sich bei dem in dem Heftchen enthaltenen Vertragsinformationen um Informationen, deren Bedeutung selbst nur durch einen spezialisierten Juristen nach Tage langer Analyse erläutert werden kann. Eigentlich ist es absurd, dieses Heftchen als Vertragsbestandteil zu bezeichnen. Vergleichbar ist es mit dem China-Tibet Abkommen, da es auch nur zu Gunsten einer Seite durch Bankenrechtler ausgearbeitet worden ist. Hierbei sind nur die Nutzen der Banken berücksichtigt. Schamlos heißt es darüber hinaus in diesem Vertrag:

"...der in diesem Vertrag genannte Kunde und sein Bürge haben die in diesem Vertrag stehenden Regelungen wie ihre Rechte und Pflichten bis aufs kleinste verstanden und nachvollzogen, sind mit diesen einverstanden und verpflichten sich nach Aufklärung für die bei Inkrafttreten und Laufen des Vertrages entstehenden jeglichen Kosten, wie Ausgaben, Gebühren, Steuern, Versicherungsgebühren, Fondanteile etc. einzustehen und bestätigen, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben für beide Seiten gerecht und akzeptabel sind und ohne beeinflussenden Druck diesen Vertrag und dessen Abschrift unterschreiben um der Bankfiliale die Ausführung in Auftrag zu geben...".

Jede Bank unterhält ähnlich lächerliche Regelungen. Demgemäß scheint es, als ob die Bank die in dem Heftchen geregelten allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden einzeln ausgehandelt hätte, der Kunde alle Regelungen geprüft und durch die Bankmitarbeiter über Unklarheiten gründlichst aufgeklärt wurde und daraufhin, aufgrund der gerechten Aufteilung und Akzeptabilität die Unterschrift erfolgt. Glauben Sie, selbst Moliére könnte nicht solch eine Komödie verfassen. Wenigstens wissen die Banken was allgemeine Geschäftsbedingungen bedeuten. Selbst dies ist für sie eine Entwicklung, auch wenn sie die in den Paragraphen 20-25 des Türkischen Schuldrechtsgesetzes (T. B. K.) geregelten Regelungen zu diesen nicht ausreichend verstanden haben. Es ist zu erkennen, dass versucht wurde die Vorteile bzw. Begünstigungen des Paragraphen 21/1 in Anspruch zu nehmen, jedoch ist ihnen nicht deutlich geworden, dass es auf diese Art und Weise zu einem Verstoß gegen die guten Sitten kommt. Wie ich auch schon bereits angedeutet habe, wäre es nicht möglich solch einen Vertrag, unter der Bedingung der vorherigen vollständigen Überprüfung, weder einen Richter noch einen Passanten unterschreiben zu lassen. Um eine rechtliche Stabilität zu gewährleisten, sollte nicht vom "rechten Wege" abgekommen werden. Zusammenfassend soll vermittelt werden, dass das Umfangreiche Dokument, welches ihnen bei der Geldanlage vorgelegt wird, selbst durch einen spezialisierten Juristen schwerlich in mehreren Tagen der Überprüfung unterzogen werden kann.