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Grundfragen Und Aktuelle Probleme Der Durchsuchung Nach Deutschem Strafprozessrecht

Wolfgang WOHLERS

I. ÜBERBLICK ÜBER DEN GANG DER DARSTELLUNG

Abgesehen von den Fällen der Edition setzen Beschlagnahmen voraus, dass die Strafverfolgungsorgane faktisch Zugriff auf die zu beschlagnahmenden Gegenstände haben. Um dies zu erreichen, bedarf es in der Regel einer Durchsuchung. Wenn man über die Beschlagnahme redet, muss man also auch über Durchsuchungen reden. Ich werde nachfolgend zunächst etwas zu den Zwecken sagen, denen eine Durchsuchung dienen darf, und ich werde etwas zu den Objekten sagen, die nach deutschem Strafprozessrecht durchsucht werden dürfen. In einem zweiten Schritt werde ich dann näher auf die Voraussetzungen für die Anordnung einer Durchsuchung eingehen, wobei hier neben den materiellen Anordnungsvoraussetzungen auch auf die Zuständigkeitsfrage einzugehen ist. Hieran anschliessend werden dann die bei der Durchführung einer Durchsuchung zu beachtenden Punkte behandelt. Als praktisch besonders bedeutsame Probleme werde ich die sogenannten Zufallsfunde behandeln sowie nochmals auf die "Online"-Durchsuchung eingehen. Am Schluss stehen dann Ausführungen zu den Rechtsfolgen nicht vorschriftsmässig erfolgter Durchsuchungen.

II. DURCHSUCHUNGSZWECKE UND -OBJEKTE

Für das deutsche Recht hat das BVerfG eine Definition der Durchsuchung entwickelt, die auch in der Strafprozessrechtswissenschaft als überzeugend angesehen wird. Nach dieser Definition geht es bei Durchsuchungen um das "ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen", wobei dieses Suchen entweder der Ermittlung des Sachverhalts dienen kann oder aber dem Ziel etwas aufzuspüren.1

Das deutsche Recht kennt grundsätzlich zwei Durchsuchungszwecke:2 Die Durchsuchung kann der Ergreifung einer verdächtigen Person dienen – wir sprechen von der "Ergreifungsdurchsuchung". Oder sie kann dem Auffinden von Beweismitteln oder von Tatspuren dienen. Und dies ist dann der Grund, warum man Durchsuchungen und Beschlagnahmen so häufig als eine Einheit wahrnimmt.