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Rechtsschutz İm Und Gegen Ermittlungsverfahren

Wolfgang FRISCH

I. EINLEITUNG: ZUM STELLENWERT UND ZUR EXTENSION DES PROBLEMS

Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren ist in Deutschland heute ein vielbeachtetes und vielbehandeltes Thema. Das war nicht immer so. Schlägt man Lehrbücher und Kommentare aus der Zeit zwischen 1960 und 1970 auf, so findet man zu diesem Thema wenig. Dass das heute anders ist, hat nicht nur mit einem höheren Stellenwert des Interesses an Rechtsschutz in der Gesellschaft zu tun. Es ist ganz wesentlich auf die impulsgebende Kraft der Verfassung und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurückzuführen. Sie hat den heutigen Stand des Rechtsschutzes im Ermittlungsverfahren in entscheidendem Maße beeinflusst, indem sie auf Defizite aufmerksam gemacht und Abhilfe gefordert hat. Sie wird den Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren vermutlich auch in Zukunft noch beeinflussen. Denn Defizite gibt es insoweit nach wie vor.

Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren ist freilich nicht nur ein vielbehandeltes Thema, sondern auch ein weites Feld. Fragen des Rechtsschutzes stellen sich im Ermittlungsverfahren in Richtung auf höchst unterschiedliche Entscheidungen, Verfügungen und Anordnungen ganz verschiedener staatlicher Organe. Sie betreffen keineswegs nur die im Vordergrund stehenden belastenden staatlichen Zwangsmaßnahmen, deren Anordnung oder Durchführung davon Betroffene gerichtlich überprüfen lassen wollen. Auch an der gerichtlichen Überprüfung der Versagung von Beantragtem kann ein erhebliches Interesse bestehen. Desgleichen kann schlichte behördliche Untätigkeit oder die schleppende Bearbeitung einer Sache die Frage nach Rechtsschutz aufwerfen.

Es ist im Rahmen eines kurzen Vortrags nicht möglich, das Thema Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren in dieser gesamten Breite zu behandeln. Der Vortrag wird sich, seinem informatorischen Anliegen entsprechend, vor allem auf den im Vordergrund stehenden Rechtsschutz gegen belastende staatliche Zwangsmaßnahmen konzentrieren. Hier liegt inzwischen ein einigermaßen ausdifferenziertes, weitgehend anerkanntes Rechtsschutzsystem vor. Einige andere Fragen des Rechtsschutzes im Ermittlungsverfahren werden zwar nicht ausgeblendet, aber doch nur skizzenhaft angesprochen werden – was nicht zuletzt deshalb gerechtfertigt erscheint, weil hier auch in der deutschen Diskussion noch manches im Fluss ist.