Arama yapmak için lütfen yukarıdaki kutulardan birine aramak istediğiniz terimi girin.

Willensfreiheit, Kausalität Und Determination Stirbt Das Moderne Schuldstrafrecht Durch Die Moderne Gehirnforschung?*

Christian JÄGER

Die Schuldfrage ist ein ewiges Thema des Strafrechts und sein eigentliches Hauptproblem.1 Mit der modernen Gehirnforschung sind dabei Erkenntnisse in unseren Gesichtskreis getreten, deren Bedeutung für die Schulddiskussion nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, In der zutreffenden Überzeugung, dass der Blick des Juristen angesichts aktueller Befunde der Neurowissenschaft über sein eigenes Gebiet hinausgehen müsse, hat mein Freund und Kollege Eduardo Demetrio Crespo, Professor an der Universität Castilla-la Mancha (Toledo), im Jahr 2009 ein vom spanischen Ministerium für Innovation und Wissenschaft gefördertes Forschungsprojekt unter dem Generalthema »Neurociencia y Derecho penal: nuevas perspectivas en el åmbito de la culpabilidad y tratamiento jurfdico-penal de la peligrosidad« ins Leben gerufen. Höhepunkt dieses Projekts waren zwei in Barcelona und Toledo veranstaltete Tagungen, die einen einzigartigen interdisziplinären Diskurs zwischen Neurowissenschaftlern, Psychologen und Juristen ermöglichten. Mit diesem und den beiden folgenden Abhandlungen von Bettina Weißer und Eduardo Demetrio Crespo werden nun bereits vor dem für das Jahr 2013 geplanten Erscheinen des spanischen Tagungsbandes drei Beiträge vorab veröffentlicht, in denen zum Teil brisante und hochaktuelle Aussagen der modernen Gehirnforschung näher beleuchtet werden.

I. EINFÜHRUNG

*Der Beitrag ist Herrn Professor Dr. Eduardo Demetrio Crespo als bescheidenes Zeichen des Dankes für die von ihm in den Jahren 2010 und 2011 organisierten Tagungen in Barcelona und Toledo gewidmet.so ausdrücklich Roxin, Bockelmann-FS, 1979, S.279.Ebenso wie technologische Gegebenheiten, so sind es gewiss auch biologische Realitäten, die geeignet sind, dem Recht Grenzen zu setzen.2 Durch die Leugnung menschlicher Willensfreiheit rüttelt die moderne Gehirnforschung an den Grundfesten unseres Schuldstrafrechts und berührt mit ihren neuartigen Thesen auch unsere Kausallehren. Denn »die neuronalen Prozesse, die bewusstem Erleben zugrunde liegen, hängen« danach allein »mit den unbewussten neurobiologischen Prozessen zusammen ohne irgendeine Lücke, in der eine »rein mentale« Aktivität stattfinden könnte«.3

Im Strafrecht wird seit jeher zwischen physisch und psychisch vermittelter Kausalität unterschieden.4 Man muss sich diesbezüglich bewusst machen, dass die Verwendung dieses Begriffspaars nur sinnvoll sein kann, wenn man davon ausgeht, dass eine vollständige naturgesetzliche Erklärung der menschlichen Willensentschließung zu verneinen ist. 5