Arama yapmak için lütfen yukarıdaki kutulardan birine aramak istediğiniz terimi girin.

Lg Landau: Anforderungen An Den Begriff „Terrasse" İm Rahmen Eines Mietvertrags

Ömer Faruk KARAALP

Urteil

Gründe

1. Den Klägern steht ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen der Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche zu dem im Mietvertrag festgestellten Fläche von über 10% zu. Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% nach unten abweicht1.

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat mit Recht angenommen, dass die „Terrasse" nicht zur Wohnfläche zählte. Auch wenn im Mietvertrag eine Terrasse mitvermietet wurde, so ist durch die Beweisaufnahme nachgewiesen, dass der vorhandene Innenhof nicht als Terrasse i. S. der Wohnflächenverordnung anzurechnen ist.

Dabei kann offenbleiben, ob die Kläger tatsächlich die vor Mietbeginn durch die Beklagte angelegte Terrasse entfernt haben und die dort verwendeten Sandsteine anderweitig auf dem Grundstück verlegt haben, wie es die Beklagte vorträgt.