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Bverwg, Urteil Vom 11.07.2013 - 5 C 23.12 D - Entschädigung Wegen Unangemessener Dauer Des Gerichtsverfahrens

Kerem ÖZ

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2012 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2 000 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgericht Potsdam - 7 K 2117/03 - unangemessen war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.