Bgh 4 Str 259/14 - Beschluss Vom 27. August 2014 (lg Magdeburg)
Yener ÜNVER
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (berechtigtes oder entschuldigtes Sich Entfernen; rechtfertigender Notstand).
§ 142 StGB; § 34 StGB
Leitsatz des Bearbeiters
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (berechtigtes oder entschuldigtes Sich Entfernen; rechtfertigender Notstand).
§ 142 StGB; § 34 StGB
Leitsatz des Bearbeiters