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Absprachen İm Strafprozess – Ein Jahr Nach Der Entscheidung Des Bverfg

Johanna ERLER

26. StPO-Nordseetreffen vom 27.6.-28.6.2014 in Bad Zwischenahn

Das vom Verein „Deutsche Strafverteidiger" veranstaltete StPO-Nordseetreffen hatte zum Ziel, ein Jahr nach der Grundsatzentscheidung des Zweiten Senats des BVerfG v. 19.3.2013 (JZ 2013, 676) in Sachen Absprachen im Strafprozess Zwischenbilanz zu ziehen.

Ein historischer Kurzabriss der Absprachengeschichte durch Moderator Rechtsanwalt Dr. Christian Schoop (Frankfurt a. M.) bildete den Ausgangspunkt, bevor der erste Vortrag des Tages vonProfessor Dr. Gunnar Duttge (Universität Göttingen) unter dem Titel „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] aus wissenschaftlicher Sicht" zunächst feststellte, dass die Entscheidung alle Akteure zu gleichen Teilen enttäuscht habe. Sie habe zudem viele Fragen offengelassen. Gerade die völlig unveränderte Weitergeltung des Aufklärungsgrundsatzes neben § 257c StPO beschrieb Duttge als Illusion, als eine Fortsetzung der „Quadratur des Kreises", die vom BGH begonnen wurde. Dies löse notwendig Friktionen aus, denn „Geschäftsgrundlage" eines jeden Absprachemoments sei die (mehr oder weniger) frühe Beendigung der Beweisaufnahme. Die Rolle der Wissenschaft besteht aus seiner Sicht nun darin, „perspektivengelöst" nicht wieder lediglich um Ursachensuche und Schuldzuweisung zu kreisen. Die bisher postulierten Lösungen im Anschluss an die Entscheidung trügen schon den grundlegenden Fehler in sich, dass deren Autoren weiterhin an die Steuerungskraft des Rechts glaubten, die offenbar aber schon lange nicht mehr gelte. Die Rechtspraxis habe sich als normativ unansprechbar erwiesen. Diesem Problem nun mit weiteren Normen beizukommen, die wiederum nicht beachtet würden, sei schon im Ansatz verfehlt.

Duttge skizzierte dann eine alternative Herangehensweise: Unter Anleitung der Wissenschaft sollen Leitlinien aus der Praxis deduziert werden, um so eine gewisse Selbsterkenntnis und -bindung der Rechtspraxis zu erreichen.