Arama yapmak için lütfen yukarıdaki kutulardan birine aramak istediğiniz terimi girin.

Die Grundzüge des Türkischen Regierungssystems und die Aktuelle Diskussionen

Korkut KANADOĞLU

I. HISTORISCHE ENTWICKLUNGEN UND DIE GÜLTIGE VERFASSUNGSRECHTLICHE ORDNUNG

Die Struktur der türkischen Verfassung von 1982 besitzt die Merkmale des parlamentarischen Regierungsystems. Dementsprechend sind die Gewalten nicht strikt wie im präsidentiellen Regierungsystem geteilt. Ursprünglich ist dieses Regierungsmodell in der Türkei im Laufe der historischen Entwicklungen emprisch entstanden. Die erste schriftliche Verfassung des Osmanischen Reiches (Kanun-u Esasi), deren Inkrafttreten im Jahr 1876 durch ein Sultan-Dekret geschah, lehnte sich eng an europaeischen Vorbilder als konstitutionelle Monarchie an.1 Jedoch wurde das Parlament vom Sultan Abdülhamid aufgrund des türkisch-russichen Krieges aufgelöst. Somit wurde die Verfassung bis 1908 durchbrochen.

Nach der Revolution 1908 konnte die absolute Macht des Sultans geschwächt werden.2 Die verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlage dieser Umwandlung erfolgte im Jahr 1909 durch Verfassungsänderungen. Demgemäß sah die Verfassung von 1909 unter Berücksichtigung der Ära Abdülhamid vor, dass der Sultan die erste Kammer des Parlamentes (Meclis-i Mebusan) auflösen könne, nur wenn die Neuwahlen in kommenden drei Monaten durchgeführt werden. Ebenso musste der Sultan eine Genehmigung der zweiten Kammer des Parlaments, dessen Mitglieder Adelige waren, erhalten. Übrigens war das Vetorecht vom Sultan auch erschwert.3

Während des Unabhängigkeitskrieges gegen die Siegermächte des ersten Weltkrieges und vor allem gegen die griechischen Besatzungstruppen traff zum ersten Mal die Große Nationalversammlung der Türkei der nationalen Bewegung Atatürks in Ankara zusammen. Ein wesentliches Produkt dieser Versammlung war die Verfasung von 1921. Sie ist die erste türkische Verfassung, die jegliche Staatsgewalt auf der Basis vollständiger demokratischer Legitimation zu stellen versuchte (Volk als Souverän), allerdings noch in der Form des Sultanats und Kalifats. Am 29. Oktober 1923 proklamierte die verfassungsgebende Große Nationalversammlung der Türkei die Gründung der Republik. Danach wurde das Kalifat abgeschafft und Religion und Staat getrennt. Um die verfassungsrechtliche Grundlage des neuen Staates sicherzustellen, wurde im Jahr 1924 eine neue Verfassung gegeben. Die beiden Verfassungen 1921 und 1924 sah als Staatsform ein Direktorialsystem vor, dessen Name der heutigen schweizerischen politischer Praxis entspricht. Da die Staatsorganisation ein nachhaltiger Staatsoberhaupt und Ministerrat entgegen der Praxis vom Direktorialsystem enthielt, kann gesagt werden, dass einige Abweichungen vom Direktorialsystem zum parlamentarischen Regierungsystem in der Verfassung von 1924 zu beobachten sind.4