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Eine Bewertung Der Nicht Gebührenpflichten Akte Nach Dem Art. 123 Des Gesetzes Mit Der Nummer 492
-manche Banken Und Steuerhinterziehung-
die Bewertung, Dass Zwangsvollstreckungs-, Gerichts-, Grundbuchamts-, Und Notarakte Nicht Gebührenpflichtig

Ünal SOMUNCUOĞLU


Wir stellen den zweiten Aufsatz, den wir über die Steuerhinterziehung, die durch manche Banken erfolgt, wenn wir unsere Aufsätze vom Jahre 2006 außer Betracht lassen, den Lesern zur Verfügung. Die Basis dieser Aufsätze ist nicht theoretisches Wissen, sondern Realität, die erlebt wurde. Aufgrund des konkreten Falles und der konkreten Fälle wird es ersichtlich sein, wie Menschen (die bei der Rückzahlung in Schwierigkeiten geraten) ausgebeutet werden.

Bekanntlich gehen Banken wegen nicht rückbezahlter Kredite gegen Kreditschuldner vor und danach verlangen sie vom Schuldner des Verfahrens und vom Schuldner der Zwangsvollstreckung Antragsgebühren und andere Gebühren wegen des Vorgehens. Die Gebühren zahlt letzendlich der Schuldner des Verfahrens oder der Schuldner der Zwangsvollstreckung. Jedoch bekommen manche Banken diese Beträge nach den betreffenden Gesetzen als ob sie diese Beträge selber bezahlt haben und geben diese nicht als Einnahmen an. So entsteht der Staatskasse ein Verlust und es greift in das Recht des Kreditschuldners ein und bei ihm entsteht auch ein Verlust.

Das Gesetz ist aber genau das Gegenteil von dieser rechtswidrigen Praxis. Folgendes: