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Recht Am Bild: Prominentenfoto Und Die Zufällige Frau İm Bikini

Gülsün Ayhan AYGÖRMEZ UĞURLUBAY

Das OLG Karlsruhe beschäftigte sich in seinem Urteil (Az. 6 U 55/13) mit der Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine im Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt.

In der Printausgabe der BILD wurde in der Rubrik “Sport” von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer berichtet. Unter der Überschrift “A. am Ballermann ausgeraubt” fand sich dabei der Text: “Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir... Star A. in pikanter Frauenbegleitung am Ballermann... Jetzt wurde er Opfer einer Straftat...“

Gebildert war der Bericht u.a. mit einer im Ausschnitt wiedergegebenen Fotografie, die den Fußballstar an einem öffentlichen Strand vor einer Abfalltonne zeigt. Im Hintergrund ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist.