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Ein Überblick Über Die Einstweilige Anordnung İn Der Türkisch-deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit

Ahmet Mert DUYGUN

I. Einführung

Das Verfassungsgericht, das die Funktion1 des Schutzes von Grundrechten und den Vorrang der Verfassung ausübt, setzt eine gerichtliche Prüfung durch. Bis zur Vollendung dieser gerichtlichen Tätigkeit können irreparable Schäden für den Streitgegenstand in Betracht kommen.2 Um diese irreparablen Schäden zu verhindern, soll der Erlass einiger vorläufiger Maßnahmen erforderlich gemacht werden. Insofern tritt der Begriff “Einstweilige Anordnung” hinzu, der zum Schutze der Hauptsache dient.3 Anhand dieser Funktion wurde die einstweilige Anordnung sowohl in der türkischen als auch in der deutschen Literatur stark diskutiert und ist Gegenstand der Rechtsprechung und Rechtsnormen geworden.

In dieser kurzen Abhandlung werden der Eintritt der einstweiligen Anordnung, deren Kompetenzdiskussionen, deren Inhalt und Konsequenzen behandelt und ein Rechtsvergleich wird in bestimmten Punkten vorgenommen.

II. Die Einstweilige Anordnung in der Deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Verfassungsgericht wurde zuerst in der Weimarer Verfassung (WRV) im Jahr 1919 vorgesehen. Artikel 108 der WRV sah die Gründung eines Staatsgerichtshofes vor. Die Kompetenzen des Gerichts und die Verfahrensarten (z.B. Die Rolle des Gerichts in Bund-Länder Streitigkeiten) wurden in unterschiedlichen Bestimmungen der Verfassung geordnet. Das Gericht kontrolliert nicht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetze, greift in Organstreitigkeiten ein und garantiert weder das Recht auf Freiheit des Individuums noch erteilt sie die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Das Gericht besitzt jedoch die Kompetenz in Bund-Länder Streitigkeiten einzugreifen und kann zudem gegenüber dem Präsidenten, dem Kanzler und den Ministern Anklage erheben.