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Rechtsschutzversicherung İn Der Türkei: Eine Analyse Unter Besonderer Berücksichtigung Des Anwaltsgesetzes

Kadri A. BAHŞİ


Einführung

Die Türkei ist eine demokratische Republik in Asien und Europa. Der Einheitsstaat ist laizistisch geprägt. Er wurde nach dem Ersten Weltkrieg der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches. Staatsgründer Atatürk war bestrebt, die Türkei durch viele gesellschaftliche Reformen nach dem Vorbild verschiedener europäischer Nationalstaaten zu modernisieren. Nach der Gründung der Republik in 1923 wurden ganze Rechtssysteme aus europäischen Ländern übernommen und den türkischen Verhältnissen angepasst. 1926 wurde zunächst das Schweizer Zivilrecht übernommen. Es folgten das deutsche Handelsrecht und das italienische Strafrecht. Im Zuge weiterer Reformen wurde in der Türkei 1930 das aktive Frauenwahlrecht eingeführt, und seit 1934 dürfen sich Frauen auch selbst zur Wahl stellen. Seit dem 03. Oktober 2005 – nach 40 jähriger Bemühung – steht die Türkei bis heute in Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union.

Die Türkei verfügt über eine sehr junge Bevölkerung. Der Altersdurchschnitt der türkischen Bevölkerung liegt bei etwa 27, 3 Jahren (Stand 2008). Die Altersstruktur setzte sich 2008 folgendermaßen zusammen: 26,6% der Staatsbürger sind zwischen 0 – 14 Jahre alt, 66,8% zwischen 15 – 64 Jahre und nur 6,6% über 65 Jahre alt.

In der Türkei wurden die ersten Versicherungstransaktionen vor allem von ausländischen Versicherungsgesellschaften durchgeführt, welche sich daraufhin entschlossen haben, eine professionelle Organisation untereinander zu gründen. Die erste Organisation wurde am 12. Juli 1900 mit dem Namen „Syndikat von Feuerversicherungsgesellschaften in Istanbul” unter der Teilnahme von 44 ausländischen Unternehmen gegründet.