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Der Deutsch-türkische Erbfall Und 
das Nachlassabkommen Von 1929

Christian F. MAJER

I. Einleitung

Deutsch-türkische Erbfälle sind ein immer häufiger werdendes Phänomen. Das liegt vor allem in der Geschichte der Migration der Türken nach Deutschland, welche in den 60 er Jahren des vergangenen Jahrhunderts begann und dazu geführt hat, dass der Anteil der türkischstämmigen unter den Migranten in Deutschland bei weitem der höchste ist. Einige von diesen sind wieder in die Türkei zurückgekehrt, viele sind jedoch in Deutschland sesshaft geworden, ihre Kinder und Enkelkinder leben und arbeiten in Deutschland.

Viele der Migranten der ersten Generation werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten versterben, in diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die deutschen (oder die türkischen) Gerichte international zuständig sind und welches Recht auf diese Fälle anzuwenden ist, das türkische oder das deutsche.

II. Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit

Das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit sind Fragen, die getrennt voneinander beantwortet werden müssen und sich nach verschiedenen Regelwerken bestimmen.