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Vertragliches Recht Des Alleinverkäufers Und
die Verletzung Dieses Rechts Durch Dritte

Ünal SOMUNCUOĞLU


Die Definition des Alleinverkaufsvertrags

Wir vermuten, dass die erste umfassende Definition vom Vertrag des einzelnen Verkäufers in der im Jahre 1980 veröffentlichten Promotionsarbeit von Hasan İşgüzar folgendermaβen gemacht wurde „Vertrag des Alleinverkäufers hat den Charakter eines Regelungsrahmens für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hersteller und einem einzelnen Verkäufer. Dies ist ein dauerhafter Vertrag. Durch diesen Vertrag übernimmt der Hersteller die Verpflichtung alle Produkte oder einen Teil von den Produkten dem Alleinverkäufer zu schicken, damit dieser in einem geographischen Landesteil alleine diese Produkte vertreibt. Der Alleinverkäufer übernimmt die Verpflichtung, die Produkte, die den Vertragsgegenstand bilden, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen und tätig zu werden, um die Popularität dieser Produkte zu erreichen‟.1

Diese Definition wurde von Tandoğan wiederholt2 und wurde von der Rechtsprechung akzeptiert. Gökyayla befürwortet die Definition, findet jedoch das Wort Hersteller nicht passend und anstatt des Begriffs Hersteller, benutzt er das Wort Beschaffer, wir sind auch dieser Meinung.3

Der Begriff des Alleinverkäufers nahm durch die Lehre und Rechtsprechung Form, bevor das türkische Handelsgesetzbuch mit der Nummer 6102 im Jahre 2011 in Kraft trat. Mit der Inkrattretung dieses Gesetzes wurde die Definition nicht gänglich aber durch die Inkrafttretung erhielt die Definition eine rechtliche Stütze. In der Tat erhielt der Begriff „Alleinverkäufer‟ durch die Regelung des Artikels 125/5 des türkischen Handelsgesetzbuches4 mit der Überschrift Antrag auf Angleichung eine rechtliche Stütze.