Arama yapmak için lütfen yukarıdaki kutulardan birine aramak istediğiniz terimi girin.

Grundlagen der Verfassungsbeschwerde Nach Deutschem Recht

Thomas PUHL

Die Deutschen mögen, ich muss es leider sagen, die italienische Fußballnationalmannschaft nicht sehr, wohl aber Mesut Özil1 – und das Bundesverfassungsgericht. Auf die Frage nämlich: „In welche der folgenden öffentlichen Einrichtungen und Institutionen haben Sie Vertrauen?“ nennen bei einer repräsentativen Umfrage unter 1.000 Deutschen in diesem Jahr2:

Die Deutschen schätzen also ihr Bundesverfassungsgericht. Sie nehmen es als „ihr“ Gericht wahr, als eine Einrichtung, die nicht nur staatsorganisationsrechtliche Verfassungsfragen zwischen Institutionen des Verfassungslebens entscheidet (etwa im Wege des Organstreit-, des Normenkontroll-, oder des Bund-Länder-Streitverfahrens, s. Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GG), sondern v.a. als politisch unabhängiges Gericht, das den Einzelnen gegen den Staat schützt. Jede Woche kann man in der Zeitung lesen, dass ein Bürger seine Grundrechte mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts gegen Verwaltungsbehörden, Gerichte, auch gegen die Bundesregierung oder das Parlament und seine Gesetze in Schutz genommen hat. Ein Zeichen für das Vertrauen der Bürger ist die Anzahl der von ihnen eingelegten Verfassungsbeschwerden. Es sind derzeit etwa 6.000 im Jahr3 – eine für die 16 Richter in den beiden Senaten trotz Unterstützung durch gute juristische Mitarbeiter kaum zu bewältigende Last. Dass von diesen vielen Verfassungsbeschwerden in den letzten Jahren nicht einmal 2% Erfolg gehabt haben4 (d.h. nicht nur zulässig waren, sondern auch in der Sache begründet), tut der Einschätzung des Gerichts als einem vertrauenswürdigem „Hüter der Verfassung“5 offenbar keinen Abbruch.

Mit dem deutschen Recht der Verfassungsbeschwerde wollen wir uns hier beschäftigen. Sie ist der spezifische außerordentliche Rechtsbehelf des Einzelnen, um die materiell umfassende Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG) auch prozedural effektiv durchzusetzen. Dieses Ziel der Verfassungsbeschwerde ist wichtig für die Auslegung der Vorschriften über deren Zulässigkeit.