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Corporate Governance Anerkannter İnternationaler Prüfungsstandards İm Vergleich Zu Art. 397 Türkhgb

Hans-Peter SCHWINTOWSKI

I. Internationale Prüfungsstandards als Teil der Unternehmenspublizität

Internationale Prüfungsstandards, etwa die neutrale und unabhängige Abschlussprüfung, sind „Qualitätssiegel“ aus Sicht des Unternehmens und bürgen aus Sicht des Publikums für die Richtigkeit der Informationen.1 Rechnungslegungspublizität ist somit Teil einer umfassend verstandenen Unternehmenspublizität, die es einerseits zum Anleger- und Marktschutz und andererseits zum Schutz der Shareholder und Stakeholder im weitesten Sinne gibt.2 Rechnungslegungspublizität sorgt letztlich dafür, das Unternehmen und seine Stellung am Markt zutreffend und sachgerecht einzuordnen, so dass der Gläubiger die Frage entscheiden kann, ob er mit dem Unternehmen Geschäfte machen will und welche Sicherheiten er möglicherweise ergänzend braucht. Dagegen kann der Eigenkapitalgeber auf der Grundlage zutreffender neutraler und objektiver Rechnungslegungspublizität das Risiko und zugleich auch die Chance seiner Kapitalanlage einschätzen.

Unternehmenspublizität ist, so hat es Merkt in seiner Habilitationsschrift formuliert, „Korrelat der Teilnahme am Geschäftsverkehr“.3 Dies ist der Grund, warum der Europäische Gerichtshof in der Daihatsu-Entscheidung von den Mitgliedstaaten angemessene Sanktionen zur Verwirklichung der Bilanzpublizität verlangt hat.4 Die Bilanzpublizität schützt danach nicht nur die Gesellschafter, sondern alle Dritten, zu denen auch sämtliche Gläubiger gehören. Der Kreis derjenigen, die ein Interesse an der Einhaltung der Publizität hätten, sei vielmehr größtmöglich zu bestimmen. Die Offenlegung des Jahresabschlusses diene hauptsächlich der Unterrichtung Dritter, die die Situation der Gesellschaft nicht hinreichend kennen.

Ergänzend verwies der EuGH auf die Schaffung gleichwertiger Mindestanforderungen im Wettbewerb5, denn es liegt nahe, dass unterschiedliche Offenlegungspflichten zwischen verschiedenen Ländern zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese Wettbewerbsverzerrungen machen letztlich eine Angleichung der Offenlegungspflichten erforderlich.Dies ist grundlegend für das Verständnis der Unternehmenspublizität, jedenfalls für solche Unternehmen, die grenzüberschreitend, etwa zwischen der Türkei und europäischen Mitgliedstaaten tätig sind. Es geht mit den Worten des amerikanischen Nobelpreisträgers Akerlof um die Preisbildungsfunktion der Unternehmenspublizität. Ist die Rechnungslegungsinformation unterschiedlich und für Gläubiger und Wettbewerber nicht hinreichend transparent und verlässlich, so werden Preise aufgrund von Unsicherheiten um Risikoabschläge gesenkt. Der Marktpreis wird zum Durchschnittspreis für unterschiedliche Qualitäten.7 Anbieter und Nachfrager werden sich, wenn sie hochwertige Produkte anbieten, in dieser Situation vom Markt zurückziehen – letztlich führt dies zum Zusammenbruch der Märkte.8 „Information der Nachfragerseite – so Hanno Merkt– istmithin das zentrale Instrument zur Gewährleistung der Preisbildungsfunktion des Marktes“.9 Es ist deshalb richtig und absolut grundlegend, wenn Hanno Merkt feststellt, dass die „Relevanz der Rechnungslegungsdaten für die Fremd- und Eigenkapitalkosten besonders evident ist“.10