Arama yapmak için lütfen yukarıdaki kutulardan birine aramak istediğiniz terimi girin.

Das Lebende Recht Bei Eugen Ehrlich Und Ernst Hirsch

Hubert ROTTLEUTHNER

Wir feiern nicht nur die Einweihung des Hirsch-Zentrums in Antalya; wir haben auch Anlass, in diesem Jahr an den 100. Jahrestag des Erscheinens von Eugen Ehrlichs „Grundlegung der Soziologie des Rechts“1 zu erinnern. In meinem Vortrag möchte ich beide Anlässe und beide Personen miteinander verbinden.

Was verbindet Ehrlich mit Hirsch?

Ernst Hirsch war 1952 aus dem türkischen Exil, das ihn nach 1933 gerettet hatte, nach Deutschland zurückgekehrt, nach Berlin an die Freie Universität. 1964 gründete er dort das Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung. 1966 bis 1968 gab Hirsch die Schriftenreihe des Instituts für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung im Berliner Verlag Duncker & Humblot heraus. Im Geleitwort zu Band 1 der Schriftenreihe („Das Recht im sozialen Ordnungsgefüge“ mit gesammelten Beiträgen Hirschs) platzierte er sich in der Tradition von Eugen Ehrlich und auch von Arthur Nußbaum.2 Die Verbindung des Instituts mit Eugen Ehrlich wird an weiteren Publikationen deutlich: 1967 wurde Eugen Ehrlichs Grundlegung der Soziologie des Rechts in der 3. Auflage bei Duncker & Humblot veröffentlicht. Im selben Jahr erschienen in der Schriftenreihe des Instituts die Dissertation von Manfred Rehbinder (Assistent bei Hirsch) „Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich“ und eine Sammlung von Aufsätzen Eugen Ehrlichs „Recht und Leben“, hrsg. von Manfred Rehbinder. Nach der Emeritierung von Hirsch im Jahr 1968 erschien die nun umbenannte „Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung“ gemeinsam herausgegeben von Hirsch und Rehbinder. Rehbinder hat sich weiter intensiv mit Leben und Werk Ehrlichs befasst.