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Entscheidung des Egmr / Colak U. Tsakiridis Gegen Deutschland 
(urteil vom 5 März 2009)

Ali İhsan ERDAĞ

Aids-Erkrankung und Informatinspflichten des Arztes unter Schweigepflicht bei Patienten in Lebensgemeinschaft, 
Kein Schadensersatzanspruch des überlebenden Partners gegen den Hausarzt

I. DER FALL (DIE UMSTÄNDE DES
FALLES)

II. DER GERICHTLICHE VERLAUF

III. STELLUNGNAHME

Die Schutzbereiche der beiden bei diesem Fall in Rede stehenden Artikel weichen voneinander ab. Der vorliegende Fall ist vom wesentlichen Inhalt her vielmehr nach Art. 8 zu prüfen, insbesondere mit Blick auf die positive Verpflichtung zum Schutze des Privatlebens.

Wenn für Ärzte bei der Abwägung wiederstreitender Interessen klare Regeln und Verfahren bestanden hätten, hätte der Hausarzt einen Auslegungsirrtum hinsichtlich seiner Pflicht vermeiden können. Dann hätte er die Partnerin auch rechtzeitig angemessen aufklären und instruieren können und unnötige Zweifel sowie möglicherweise auch Vorwürfe vermieden. Mithin wären der Bf. sicherlich klare Gründe an die Hand gegeben worden, um ihr Privatleben und auch ihr Intimleben zu bestimmen und notwendige Vorscihtsmaßnahmen zu treffen.

Die von gefährlicher Ungewissheit geprägte Situation, in der die Bf. gelassen wurde, stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privatleben dar.