Die Diskussionen Über die Straftaten Durch Unterlassen im Türkischen Strafrecht
Mehmet Nihat KANBUR
1. ALLGEMEIN
Obwohl keine spezielle Regelung in den allgemeinen Teil des aktuelles tStGB gab, gibt aber einige Regelungen in dem besonderen Teil des tStGB wie vorsätzliche Tötung durch Unterlassen (m. 83), vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen (m. 88) und Folter durch Unterlassen (m.94/5). Ob die anderen Straftaten durch Unterlassen begangen werden können gibt es keine spezielle Regelung. In der Präsentation wird die Legalitätsproblem der Unterlassungsdelikte im tStGB vorgelegt. Als erstes werden die Regelungen in der alten und der neuen StGB und die Auffassungen und zum letzten die Auffassung des türkischen Kassationsgerichtes erklärt.
2. IN DEM ZEITPERIODE DER ALTEN (n.765) tStGB
In dem Zeitraum der alten tStGB gab weder in dem Besonderen noch allgemeinem Teil der Strafgesetzbuch eine klare Regelung1. Obwohl die Regelung folgend war hatte die türkische Lehre zum größten Teil die Meinung dass die Unterlassungsdelikte ein dritter Handlungstyp ist.
Erster Typ: Aktives Tun