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BGH 3 StR 153/03 - Urteil vom 24. Juli 2003 (LG Oldenburg)

1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 27. Juni 2002 wird verworfen.

2. Auf die Revision der Angeklagten S. wird das vorbezeichnete Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,

a) soweit die Beschwerdeführerin wegen Beihilfe zur Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt worden ist,