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Urteil des BGH vom 19. Juli 2019 - VII. ZR 19/18 - zur rechtlichen Einordnung eines Vertrages über die Lieferung und Montage einer Küche

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 15. Dezember 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage in Höhe von 3.800 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 413,65 € zurückgewiesen worden ist.

Im Übrigen wird die Revision verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.