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Die Interaktion zwischen Menschen und Robotern und das Recht

Başak Ozan ÖZPARLAK,Zehra BAŞER DOĞAN

Das große Datenzeitalter erschafft eine neue Umwelt, die gleichzeitig die Interaktion zwischen Menschen und Maschinen ermöglicht. Dieser kurze Aufsatz beschäftigt sich mit grundlegenden rechtlichen Problemen im Rahmen der Mensch-Maschine-Interaktion, der Intim-/Privatsphäre, der Haftung und dem Cybersecurity. In diesem Aufsatz sollen die genannten Probleme nicht nur im Rahmen des geltenden (nationalen) Rechts bewertet werden, sondern es sollen auch internationale ethische Grundsätze herangezogen werden.

I. Einführung: Zwischen Angst und Hoffnung

Die Intelligenz und die Fähigkeiten haben die Menschheit bisher zum Herrscher der Welt gemacht; das glaubten wir zumindest. Heute jedoch stehen wir vor zwei großen globalen Herausforderungen, die wir bewältigen müssen: zum einen der Klimawandel1 zum anderen Roboter und Künstliche Intelligenz (oder konkreter: kluge und autonome Systeme). Das Letztere kann abhängig davon inwieweit wir unseren Strategien und ethischen Werten treu bleiben, das Erstgenannte schüren2 oder aber eine Lösung darstellen.3 Der Nutzen, den wir aus der Beziehung zwischen Robotern und Menschen erzielen können, ist proportional mit den Lehren, die wir aus unserer Beziehung mit der Natur ziehen: Wenn wir annehmen, dass nur bestimmte Menschen von der Robotik und Künstlichen Intelligenz (KI) profitieren werden, dann werden wir Frankenstein erschaffen haben. Wenn wir aber ganz im Gegenteil, Regeln akzeptieren, durch welche der Wohlstand der ganzen Menschheit und der Natur gewährleistet werden soll, dann werden wir schon vom Prometheus reden, der die Menschheit „zu den Sternen tragen“ wird. Kurz gesagt: mit Feuer können wir uns verbrennen oder erwärmen und kochen. Der Autor von „Ich, der Roboter sagte „Zur Zeit ist das Traurigste im Leben, dass die Geschwindigkeit der Wissenschaft, Wissen zu sammeln, schneller ist als die Geschwindigkeit der Gesellschaft, Weisheit zu sammeln“.4 Während sich die Technologie rasch entwickelt, veralten die rechtlichen Lösungen für neu auftauchende Probleme und Risiken. Nur wenn globale ethische Werte für das gemeinsame Ziel einer gutartigen und nützlichen KI akzeptiert werden, werden wir die Gelegenheit haben, im Rahmen dieser gemeinsamen ethischen Basis weise und logische Regeln und Lösungen zu finden, die jedem Zeitalter gerecht werden.

Es gibt unterschiedliche Haltungen gegenüber von Robotern und der KI. Max Tegmark unterscheidet hierbei zwischen folgenden drei Erwartungen von drei unterschiedlichen Personengruppen: diejenigen, die Hoffnungen hegen, solche, die Angst haben und (eine dritte Gruppe), die der Ansicht ist, dass man für eine nützliche KI tätig werden müsse.5 Während die erste Gruppe alles dafür gibt, um eine technologische Einheit zu erreichen, welche unten näher erläutert werden soll, bereitet sich die zweite Gruppe darauf vor, die Nachfolge der Ludditen-Bewegung zu werden, die am Anfang der industriellen Revolution Textilmaschinen zerstörte. Diese zwei Haltungen können uns auch zu der Teilnahmslosigkeit „warte ab und siehe, (was passiert) führen. Die dritte Haltung zeigt sich kooperativ und unterstützt das Tätigwerden: Diese dritte Ansicht besagt, „Bevor die Technologie sie außer Kraft setzt, müssen wir zunächst unsere Gesetze modernisieren, (uns) zumindest über Grundprinzipien in globaler Hinsicht einig sein.6 Als Beispiele für die (Unterstützung/Realisierung dieser dritten) Haltung können folgende Aktivitäten bzw. Berichte genannt werden: die Gründung des Future of Life Instituts, das Research Priorities for Robust and Beneficial Artificial Intelligence,7 das das Resultat der KI-Konferenz in Porto Riko von 2015 ist, der Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Zukunft der Arbeit,8 der am 22. Januar 2019 veröffentlicht wurde, die Leitlinien des Europarates über den Schutz des Einzelnen in Bezug auf die Verarbeitung persönlicher Daten im Big-Data-Zeitalter,9 die EU Ethikrichtlinie im Umgang mit Künstlicher Intelligenz10 verkündet am 8. April 2019, die OECD KI-Grundsätze, welche die erste KI-Standardisierung zwischen den Regierungen darstellt und durch die Türkei unterzeichnet wurde11 und die Recherchen und Entscheidungen12 internationaler Institutionen in diesem Gebiet. Sämtliche Texte enthalten Prinzipien wie das Transparenzgebot, die Gewährleistung des Wohlstandes und der Sicherheit. Diese Texte sind sowohl für die wissenschaftliche Tätigkeit über Künstliche Intelligenz von Bedeutung als auch für die Gesetzgebung, die die Beziehung zwischen Menschen und Robotern regeln wird, welche sich im Laufe der Zeit immer mehr verbreiten wird.

II. Grundbegriffe und rechtliche Probleme im Rahmen der Mensch-Roboter-Interaktion

Die Beziehung zwischen Robotern und Menschen verbreitet sich immer mehr auf unterschiedlichen Gebieten wie der Gesundheit, den Human Ressources und dem Transport: und zwar soziale Roboter, die in der Pflege- und Unterhaltungsbranche eingesetzt werden oder sogenannte cobots, welche in Produktionsbeziehungen verwendet werden. In naher Zukunft wird es in dieser (Mensch-Roboter) Interaktion auch ein Gehirn- und Maschineinterface geben.13 Unzweifelhaft ist, dass einer der Schaffer des anderen ist und dass die Beziehung zwischen diesen zwei Wesen sehr viele rechtlichen Folgen haben wird. Bevor auf die rechtliche Dimension der Wechselbeziehung zwischen Mensch und Roboter näher eingegangen werden soll, werden wir versuchen die Begriffe Mensch und Roboter zu definieren. Denn solange der Mensch und die Maschine keine unzertrennliche „technologische Einheit darstellen, was in der Zukunft zu erwarten ist, ist die Bestimmung der Begriffe Mensch und Roboter als jeweils voneinander unabhängige Wesen für die Rechtstheorie und -praxis von großer Bedeutung. Die Benennung der Begriffe ist wichtig, vor allem wenn auf dieser Grundlage neue Systeme geschaffen werden sollen.14