Arama yapmak için lütfen yukarıdaki kutulardan birine aramak istediğiniz terimi girin.

Arzthaftung aus Aufklärungsfehlern im deutschen Strafrecht

Ceyda AYDIN

A. Einleitung

Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Arzt und dem Patient beruhen auf einem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag). Zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Handelns gehört die Einwilligung des Patienten nach ordnungsgemäßer ärztlicher Aufklärung, § 630d BGB. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Aufklärung und Einwilligung und führt der Behandelnde die Maßnahme ohne eingeholte Einwilligung durch, so verletzt er dadurch seine vertraglichen Pflichten im Sinne des §280 Abs.1 BGB und erfüllt den Deliktstatbestand des § 823 Abs. 1 BGB.1 Zivilrechtlich stellt eine Verletzung der Aufklärungspflicht eine Verletzung des Behandlungsvertrages und eine unerlaubte Handlung dar, die zu einem Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch führen kann, wenn der Patient belegt, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff nicht eingewilligt hätte.

Im Arztrecht gibt es im wesentlichen zwei Fallgruppen, aus denen der Patient Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten kann. Dies sind Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Von einem Aufklärungsfehler wird besprochen, wenn vor dem Eingriff keine umfassende Aufklärung über Indikation und Risiken gegeben wurde.2

Grundlage der Aufklärungspflicht bildet das Deliktsrecht, weil der eine Einwilligung des Patienten entbehrende ärztliche Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt (§823 Abs. 1 BGB).