Arzthaftungsrecht - Die Aufklärungspflicht des Arztes sowie die strafrechtlichen Folgen im deutschen Recht
Dilara TETİK
A. Einführung
Die Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes resultiert aus dem Behandlungsvertrag, der zwischen dem Arzt und dem Patienten geschlossen wurde.1 Diese Vertragsart ist in den
§§ 630a ff. BGB geregelt.
Der Arzt darf den Eingriff gem. § 630d BGB nur mit der Einwilligung des Patienten vornehmen. Die Grundregel des „informed consent“ (Einverständniserklärung) ist, dass der Arzt den Patienten persönlich im Gespräch im Großen und Ganzen und in groben Zügen darüber aufklärt, wie die vorgesehene Behandlung oder der Eingriff zu erfolgen hat.