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Der Begriff Der Jurisprudenz Bei Paul Johann Anselm Von Feuerbach

Paul Johann Anselm Von Feuerbach’da Hukuk Bilimi Kavramı

Altan HEPER

Feuerbach, welcher sich um 1800 in eine Zeit der philosophischen Rechtswissenschaft hineingeboren sah, wollte die Prinzipien der Aufklärung, in Form der Säkularisierung, Rationalisierung und Humanisierung des Rechts insbesondere des Strafrechts in die Formung des Rechts einfließen lassen. Die Einflüsse durch Hobbes, Montesquieu, Rousseau und Kant werden deutlich, wenn man den Grund für die Neuformung des Rechts erkennt. Durch das Denken in Prinzipien und die Reflexion von Prinzipien muss auch das Recht Prinzipien als solchen entsprechen.

Feuerbachs Rechtsphilosophie ist gezeichnet vom Willen, Recht zu schaffen, welches politisch unabhängig und aufgeklärt ist. Die Theorie der negativen Generalprävention, welche auf ihn zurückzuführen ist, gilt heute als Paradebeispiel, bei dem das Strafrecht als präventatives, staatliches Regierungsinstrument in Erscheinung tritt.

Nach Feuerbach steht das Prinzip der Gesetzlichkeit des Strafens im Zentrum der Straftrechtslehre. Seine Formel “nullum crimen, nulla poena sine lege” ist immer noch eine einprägsame, weltweit zitierte Fassung für das Postulat, nach dem lediglich auf der Grundlage eines klaren Gesetzes gestraft werden darf.

Feuerbach legte in seinen späteren Werken großeren Wert auf das positive Recht. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass zur Notwendigkeit einer Universaljurisprudenz die Wissenschaft vom positivem Recht Vorrang vor der Rechtsphilosophie hat. Der Vorrang des positiven Rechts vor der Rechtsphilosophie stellt in Feuerbachs Lehre einen Wendepunkt dar.

Säkularisierung, Rationalisierung und Humanisierung des Rechts, Hobbes, Montesquieu, Rousseau und Kant, Negative Generalprävention, positives Recht, Universaljurisprudenz, Rechtsphilosophie.

Paul Johann Anselm Feuerbach hiç şüphesiz modern ceza hukuku öğretisinin kurucusu olarak 19. Yüzyılın en önemli hukukçularından biridir ve bu şekilde de dünya çapında tanınır. Feuerbach önleyici ceza teorisinin taraftarı olarak tanınır. Fakat Feuerbach’ın aynı zamanda bir felsefeci olduğu, gençlik yıllarında felsefe öğrenimi gördüğü ve Kant’dan etkilendiği unutulmamalıdır. Feuerbach ceza hukuku öğretisini felsefe çalışmaları üzerine inşa etmiştir. Feuerbach gençlik yazılarında bir doğal hukuk konsepti oluşturmaya çalışmış ve bu konsepte doğal hukukun kapsamının ahlaktan ayırmanın gerekliliği ve bunun olanaklı olduğu üzerinde durmuştur. Feuerbach’ta doğal hukukun kaynağı hukuki akıldır (juridische Vernunft). Gençlik döneminde bu muğlak kavram Feuerbach’ın argümanlarında sık sık karşımıza çıkar.

Feuerbach’ın yaşadığı dönem felsefi hukuk bilimi olarak adlandırılır. Bu dönemde hukuk bilimi görevini hukukun aydınlanmanın ilkelerine göre hukukun, özellikle ceza hukukunun sekülerleşmesi, rasyonelleşmesi ve insancıllaşması olarak görür. Bu tür bir görev ilkeler üzerinde yoğun bir sorgulamayı gerektirmekteydi. Bu sorgulama da o dönemde aydınlanmanın önemli eserlerini yoğun bir şekilde tartışmadan geçmekteydi. Bu nedenle Feuerbach’ın eserlerinde Hobbes, Montesquieu, Rousseau, Kant’ın etkisi görülmektedir.

Hukuk felsefecisi bakış açısıyla düşünen bir hukukçu olarak Feuerbach ceza hukukunun temel sorunlarına 1800’lerin başında değindi. O dönemde yazdığı “Revision” (1799/1800- Temyiz) ve “Lehrbuch” (1. Baskı 1801- Ders kitabı) bugün de modern, hukuk felsefesi argümanlarına dayanan hukuk felsefesi ilkelerini esas alan sistematik ceza hukuku biliminin kaynağını oluşturmaktadır.

Feuerbach’ın hukuk felsefesi açısından önemi aydınlanmış, amaca uygun, yasa koyucuya siyasi olarak bağımlı bütünlüğü olan bir hukuku yaratma çabası olarak da görülür. Feuerbach’ın psikolojik zorlama şeklindeki ceza hukuku teorisi (negatif önleme teorisi) günümüze kadar gelen ve hala geçerli bir teori olarak önemini taşımaktadır. Hukuk felsefesi açısından bu model vazedilen ceza hukuku suçların önlenmesine yönelik amaca uygun bir araçtır.

Feuerbach hukukun kapsamını fiilin ve düşünce tarzının, anlayışın (zihniyetin) karşıtlığı açısından değerlendirmektedir. Feuerbach’a göre hukuk sadece fiillerle ilgilenir, anlayışlarla ilgilenmez. Buradan da Feuerbach’ın Kant’a yaklaşarak hukuk ve ahlak ayrımı sonucuna vardığını söyleyebiliriz.

Feuerbach ceza hukukunun merkezine cezanın yasallığı ilkesini yerleştirir. “Nullum crimen, nula poena sine lege” formülasyonu dünya çapında kabul görmüştür. Bu formül cezaların sadece net bir biçimde formüle edilmiş yasa sonucu verilebileceğini gösterir.

Feuerbach daha sonraki dönemlerinde (1804) pozitif hukukun öneme vermektedir. Bir evrensel hukuk biliminin zorunluğu, bugünün ifadesiyle global bir hukuk biliminin zorunluluğu, pozitif hukukun biliminin hukuk felsefesine önceliği Feuerbach’ın düşünceleri arasında yer almaktadır.

Feuerbach’ın daha sonraları felsefeden pozitif hukuka dönüşü onun hukuk felsefesi açısından önem taşır. Feuerbach artık hukuk felsefesini pozitif hukukun değerlendirilmesi için bağımsız bir kurum, otorite olarak görmekten vazgeçmiştir. Feuerbach bunu böyle bir değerlendirmenin “pratik olmamasıyla” açıklar.

Feuerbach 1805 sonrası yayınladığı eserlerde o dönem için tipik olan özgürlük, “Wesen” (öz), “Idee” (düşünce) gibi kavramlarla, hukuk kurumlarıyla hukuk felsefesini temellendirmeye çalışır. Tüm bu kavramlar, kurumlar muğlaktır.

Feuerbach günümüzde de önemini, en azından ceza hukuku biliminde sürdüren dünya çapında bir hukukçu olarak anılmaya devam edecektir.

Önleyici Ceza Hukuku, Ceza Hukukunun Sekülerleşmesi, Psikolojik Zorlama, Evrensel Hukuk Bilimi, Pozitif Hukuk Bilimi, Hukuk ve Ahlak Ayrımı, Hobbes, Montesquieu, Rousseau, Kant.

Paul Johann Anselm Feuerbach, as the founder of the modern criminal law theory, is undoubtedly one of the most important jurists of the 19th century, therefore recognized worldwide. Feuerbach is known as a supporter of “the theory of general prevention”. However, it should not be forgotten that Feuerbach was also a philosopher, he studied philosophy in his youth and was influenced by Kant. Feuerbach established criminal law doctrine based upon his philosophical studies. Feuerbach, in his early work, tried to create a concept of natural law and he argued that it is necessary and possible to distinguish the scope of natural law from moral. According to Feuerbach, the source of natural law is the legal mind (juridische Vernunft). This vague concept of “legal mind” appears frequently in Feuerbach’s early arguments.

The era in which Feuerbach lived is called as the “philosophical legal science” In line with the principles of the enlightenment, the role of legal science had been regarded as secularization, rationalization and humanization of law, in particular, criminal law. This kind of role required extensive examination on the principles. In that era, such inquiry accompanied always by the debates on significant works of enlightenment. Thus, the influence of Hobbes, Montesquieu, Rousseau and Kant is in evidence in Feuerbach’s work.

Feuerbach as a jurist with a legal philosopher perspective, addressed the fundamental problems of criminal law in the early 1800’s. His works such as “Revision” (1799/1800-Revision) and “Lehrbuch” (1st edition 1801-Textbook) remains even today as a source of criminal law based on modern arguments of legal theory as well as on systematic principles of legal philosophy.

The significance of Feuerbach’s work for legal philosophy can be perceived as an attempt to create a law with an enlightened, appropriate and politically dependent integrity. Feuerbach’s theory of criminal law (the theory of negative prevention) as a form of “psychological coercion” is a still valid theory in today’s scholarship. In terms of legal philosophy, this model is an appropriate tool for the prevention of criminal law offenses.

Feuerbach evaluates the scope of the law in terms of the “criminal act” and the way of thinking and the opposition of the concept. According to Feuerbach, the law deals only with the acts, not with the understandings. Therefore, it can be said that Feuerbach approached Kant and adopt a distinction between law and moral at the end.

Feuerbach puts the principle of legality in the centre of criminal law. The formulation of “Nullum crimen, nulla poena sine lege” (No crime and no punishment without law) has been accepted worldwide. This formula states that punishment can only be regulated by penal law, which is clearly defined by law.

In the later periods of Feuerbach (1804), he placed an emphasis on the positive law. The necessity for a universal jurisprudence, or by today’s terminology, for a global jurisprudence as well as the primacy of positive law was some of the reflections of Feuerbach.

Feuerbach’s deviation from philosophy to the positive law has inconsiderable importance in terms of legal philosophy. Feuerbach abandoned the idea to become an independent institution, an authority for the evaluation of legal philosophy of positive law. Feuerbach explains this by claiming that such assessment is “not practical”.

Feuerbach attempts to base his philosophy on the law with the concepts such as Freedom, “Wesen” and “Idee” which are typical for that period in works published after 1805.

All these concepts, institutions are ambiguous.

Feuerbach will continue to be referred to today as a prominent jurist of the world, at least in criminal law.

Penal Law, The Theory of General Prevention, The Theory of Negative Prevention The Primacy of Positive Law, The Concept of Natural Law, Global Jurisprudence, Legal Philosophy. Hobbes, Montesquieu, Rousseau, Kant.

I. Historische Einordnung

Paul Johann Anselm Feuerbach zählt zu den bedeutendsten Juristen des 19. Jahrhunderts. Als Begründer der modernen Strafrechtslehre und einer spezifischen Strafrechtstheorie wurde er weltbekannt. Insbesondere um seine Bemühungen um die Theorie der Generalprävention der Verbrechen durch die gesetzliche Androhung ist noch aktüel. Feuerbach studierte in seiner Jugend Philosophie. Daher sind die Einflüsse Kants deutlich insbesondere in seiner späteren Strafrechtstheorie sehr deutlich. Feuerbach hat seine Strafrechtstheorie trotz der Differenzierungen im groβen und ganzen auf die Kantische Philosophie aufgebaut.

Die Entwicklung eines Naturrechts, welches in der Lage ist sich von Moral zu lösen, machten seine Jugendschriften aus. Dabei verwendet er den Begriff der „praktischen Vernunft“ häufig.

Dieser unbestimmte Begriff stellt nach Feuerbach die Quelle des Naturrechts in seiner juridischen Funktion dar. Außerdem stellt Feuerbach sie als Begründungsargument voran.

Berühmter Deutsche Strafrechtler und Rechtsphilosoph des 20. Jahrhunderts Gustav Radbruch schrieb ein Buch über das Leben des wohl bedeutensten Strafrechtlers des 19. Jahrhunderts, nämlich über das Leben von P.J.A Feueurbach. Radbruch zitierte das Kirchenbuch des Dorfes Hainichen bei Jena, wo P.J.A. Feuerbach 14.11. 1775 geboren ist; Der Geistliche des Dorfes notierte in sein Kirchenbuch „Am 14. November ist Christine Krausin, Herrn Paul Krausens Tochter, welche sich ebenfalls unehgliger Schwangerschaft halber hierher begebn hatte, mit einem Sohne niedergekommen, welcher am 17. getauft worden. Der Vater dieses Kindes war der Kraussin angeblicher Verlobter, ein studiosus aus Jena Feuerbach aus Frankfurt a.M: gebürtig. Des Kindes Name ist Paul Johann Anselm“1 -. Radbruch führte weiter in seiner klassischen Biographie weiter: „An sotrübem Himmel ein Gestrin aufging, das lange leuchtend über der deutschen Erde stehen sollte.“2 Nach der 1777 erfolgten Eheschlieβung, läβt sich Feuerbach in Frankfurt als Advokat nieder. In der Familie nimmt er die Stellung eines väterlichen Haustyrannen und Despoten ein, der seinen Sohn Anselm des öftern mit Stock züchtigt. Nicht zulezt diese „Prügelpädagogik des Vaters3 und das kindliche Trauma veranlassen Feuerbach in späteren Jahren dazu, sich für die Abschaffung der Folter in Bayern einzusetzen. Trotz des Zorns des Vaters ist die Feuerbachsche Jugend ein „leidenschaftliches Knabenleben voll von Streichen aller Art, Bubenstreichen und Rutenstreichen“4 Anselm tratt 1784 in das Frankfurter Gymanisium ein, wo er sich durch Intelligenz, aber trotzigem und aufführerischem Verhalten hervortut.

Das gespannte Verhältnis Feuerbachs zu seinem Vater gipfelt schlieβlich in eine „handfeste“ Auseinandersetzung mit seinem Vater. Anselm sieht sich daher im November 1792 zur Flucht nach Jena gezwungen. Der Vater macht überall Jag auf den jungen Mann und ist gar gewillt, diesen ins Zuchthaus zu bringen. Durch tatkräftigen Unterstützung von Freunden gelingt es Feuerbach jedoch alsbald, sich den Klammern des Vaters zu entreiβe n und Ende des Jahres 1792 Jena zu erreichen.

Unter diesen unkonventionellen Umständen also wächste gröβte Widersacher Savignys auf.5

Am 3. Dezember 1792 nimmt Feuerbach das Studium der Philosohie in Jena auf. Hier gerät er unter den Einfluβ des in Jena dozierenden Schiller und erhält erste Bekanntschaft mit der kantischen Philsophie, die für sein späteres rechtstheoretisches Schaffen von groβer Bedeutung ist. Im September 1789 promoviert Feuerbach zum Doktor der Philosophie. Mitte 1796 wechselt er zum Studium der Jurisprudenz, nicht zuletzt im Hinblick auf die kommenden Lebensanforderungen, denn Feuerbach erwartet mit seiner Lebensgefährtin Eva Tröster einen vorehelichen Sohn. Erst zwei Jahre nach der Geburt des Sohnes kommt es im Juli 1798 zur Heirat. Noch 1795 gibt Feuerbach sein erstes Werk „Über die einzig möglichen Beweisgründe gegen das Dasein und die Gültigkeit der natürlichen Recht“ zur Drucklegung. Feuerbach erweist sich bereits hier als Kritiker des rationalistischen Naturrechts und tritt für eine begriffliche Trennung von Recht und Moral ein. Diese Gedanken werden dann in dem 1796 veröffentlichen zweiten Buch „Kritik des natürlichen Rechts“ noch bekräftigt. 1797 erscheint die Schrift „Anti-Hobbes“6 , die sich insbesondere mit dem Widerstandsrecht beschäftigt.

Die anfängliche Abneigung gegen das Studium der Rechtswissenschaf legt sich alsbald, so daβ Feuerbach im Januar 1799 seine juristische Dissertation vorlegen kann. Im Sommersemester desselben Jahres wird er schlieβlich zum auβerordentlichen Professor zu Jena berufen.7 Im gleichen Jahr erscheint die erste Auflage seines bahnbrechenden Strafrechtswerkes „Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peilichen Rechts“8 . Bereits hier entwickelt Feuerbach das Gesetzlichkeitsprinsip des „nullum crimen, nulla poena sine lege“, sowie den Gedanken der Generalprävention des Strafrechts.

Ende des Jahres 1801 erhält Feuerbach einen Ruf nach Kiel, wo er bis 1803 doziert. In diese Zeit fällt auch seine fruhstbarste Lehrtätigkeit. Die strafrechtlichen Arbeiten finden einen vorläufigen Abschluβ in der zweiten Auflage seines Lehrbuches, sowie der Schrift „Kritik des kleinschrodischen Entwurfes zu einem peilichen Gesetzbuch.“

Ende 1803 erhält Feuerbach einen Ruf nach Landshut, wo er im Sommersemester 1804 seine Lehrtätigkeit mit der richtungsweisenden Antrittsrede „Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnisse zur positiven Rechtswissenschaft“9 aufnimmt. Zur gleichen Zeit wird sein fünfter Sohn, dem späteren Religionskritiker, Ludwig Andreas geboren. Im August 1804 erhält Feuerbach den Auftrag, zusammen mit dem persönlichen Widersacher von Gönner das bayrische Strafgesetzbuch auszuarbeiten. 1805 ernennt ihn der Kurfüst Max Joseph zum auβerordentlichen Geheimen Referander im Justizdepartment zu Münschen. Ende des Jahres 1807 stellt Feuerbach dn materielrechtlichen Teil des Strafgesetzbuches fertig, der 1810 zur Beratung vorgelegt wurde und schlieβlich im Mai 1813 als bayrisches Strafgestzbuch in Krat trat. In diesen Jahren erreicht auch das strafrechtliche Schaffen Feuerbach seinen Höhepunkt. Er wendet sich nunmehr eher rechtspolitischen Problemen zu und greift mit seinen Schriften „Blick auf die deutsche Rechtswissenschaft“ (1810) und „Einige Worte über historische Rechtsgelehrsamkeit und einheimische deutsche Gesetzgebung“ (1816) in die Diskussion um die Eneuerung fer deutschen Rechtswissenschaft ein. Feuerbach erachtet wie Thibaut eine Rechtsvereinheitlichung für notwendig. Er warnt auch vor dem fortschreitenden Sichauseinanderleben der deutschen Staaten.

Im Jahre 1808 wurde Feuerbach vom jetzigen bayrischen König zur Ausarbeitung eines bayrischen Zivilgesetbuches auf der Grundlage des „code napoleon“ beauftragt. Hier konnte er erstmals seine liberale Rechts-und Staatsauffassung verwirklicht sehen. Sein Widersacher von Gönner jedoch verhinderte die Übernahme des Feuerbachschen Entwurfes.

Auf Grund seiner in dem 1813 publizieten Flugblatt „Über die Unterdrückung und Wiederbefreiung Europens“10 enthaltenen der napoleonischen Tyrannei, wird er Ende 1813 amtlich gerügt und schlieβlich im Juni 1814 als zweiter Präsident an das Apellationsgericht zu Bamberg versetzt.11 Von den Miβhelligkeiten zwischen der Regierung und ihm erschreckt, führt Feuerbach hier ein zurückgezogenes Leben. 1816 schlieβt Feuerbach -nach Niederkunft eines unehelichen Kindes von N. Brunner-mit seiner Frau einen Trennungsvertrag. Im März 1817 wird Feuerbach zum Präsidenten des Appelationsgerichtes zu Ansbach ernannt. Anfang 1821 erscheint die Schrift „Betrachtungen über die Öffentlichkeit und Mündlichkeit in der Rechtspflege“ mit der er vor der kritiklosen Übernahme des fransözischen Modells zu warnen versuchte. Die Schriften verdeutlichen12 das Festhalten Feuerbachs an den Institutionen des deutschen Rechts bei gleichzeitigem Verständnis der historischen Grundzüge. Im Zentrum der strafrechtlichen Arbeiten des späten Feuerbachs steht sein Anliegen, die Pyschologie als selbständigen Zweig in das Strafrecht einzubinden. Hiervon zeugen seine „Aktenmäβige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ 182713 und „Kasper Hauser“14 . 1833 erscheinen „Feuerbachs kleine Schriften vermischten Inhalts“15 die sich vornehmlich mit rechtstheoretischen Problemen befassten.

Paul Johann Anselm von Feuerbach starb am 29. Mai 1833 in Frankreich.

Die Rechtsepoche um 1800, in die Feuerbach hineinwuchst, verstand sich als Epoche der philosophischen Rechtswissenschaft (Kesper- Biermann/ Klippel, 2007. S. 211 vd.).

Feuerbach unterteilt die deutsche Rechtswissenschaft im ausgehenden 18. Jahrhundert in die historische und die philosophische Rechtsschule16 .

Die historische Rechtsschule geht allein vom positivem Recht aus. Sie anerkennt ausschließlich das geschriebene-tradierte Recht17 , über dem Gegebenen wird nichts höheres anerkannt, Philosophie wird zur einer Torheit erklärt: „Als historischer oder sogenannter eleganter Jurist wohnt er allein auf dem Felde der Geschichte, Kritik und Literatur, in gleicher Entfernung von der Philosophie wie von der Praxis: ihm ist die Frage, was ist einst Recht gewesen? Weit wichtiger als das Problem: was ist jetzt als Recht gültgig“18 .

Feuerbach hält der eleganten Rechtsforschung zugute, dass sie absolute Rechtsquellen „durch Verarbeitung vereinfacht, durch Forschung erleutet hat“19 . Kritisch wirf er ihr jedoch vor, dass sie die Quellenforschung um ihrer selbst willen betreibt, aktuelle Probleme einfach ignoriere, indem die „einmal vernommene Meinungen für immer angenommen werden“20 . Feuerbachs Kritik an der historischen Rechtsschule mündet in der Sentenz, daß ein „gewisser Pedantismus, ein Geist der Kleinlichkeit einheimisch und vorherrschend in ihr geworden ist. Nur zu oft behandelte sie das Mittel als den einzigen und letzten Zweck, vergötterte den Buchstaben und tötete den Geist21 .