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Ermittlungen im Darknet

Karanlık Ağ’da Soruşturma

Arndt SINN

Im Darknet, dem “dunklen Teil des Internets”, ist es tatsächlich in vielen Ecken und Winkeln so finster, dass Kriminelle ihre Geschäfte nahezu ohne das Risiko entdeckt zu werden abwickeln können. Es gibt keine zentralen Server, Google hilft nicht bei der Suche und die Internetadressen bestehen aus kryptischen Buchstaben-Zahlenfolgen mit der Endung .onion. Der Missbrauch der Verschlüsselungstechnologien und der legalen Möglichkeiten, anonym zu bleiben, stellt die Ermittlungsbehörden vor größte Herausforderungen. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Möglichkeiten von strafrechtlichen Ermittlungen aus einer ermittlungstaktischen und einer rechtlichen Sicht. Dabei wird deutlich, dass das Darknet zwar kein rechtsfreier Raum ist, aber die Ermittlungen durch die verwendete Technologie erschwert sind. Das hat zur Folge, neue Ermächtigungsgrundlagen für Ermittlungsmethoden einzuführen, was in Deutschland im Sommer 2017 zum Zwecke der Strafverfolgung mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung erfolgt ist.

Darknet, Verschlüsselungstechnologie, Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, Verdeckte Ermittlungen.

I. Einleitung und Grundlagen

Das Internet ist heute ein nicht mehr wegzudenkender Teil unserer Gesellschaft. Es ermöglicht neue Formen der Kommunikation, Information und des Konsums sowie der Algorithmisierung von Produktion, Dienstleistungen und Verwaltung. Gleichzeitig wird aber auch die Nutzung des Internets für kriminelle oder die gesellschaftliche und staatliche Sicherheit gefährdende Aktivitäten immer wieder thematisiert. In den 90er Jahren war das primär der unkontrollierte Zugang zu Pornographie, in den 2000er Jahren Tauschbörsen für Musik und Filme und heute in den 2010er Jahren wird immer wieder über die Radikalisierung von Tätern durch im Internet kursierende Medien sowie den Zugang und die Verfügbarkeit von Drogen und Waffen gesprochen. Cybercrime gehört zu den priorisierten Deliktsbereichen in der deutschen Strafverfolgungsarchitektur. Technisch gesehen hat sich seit der weiten Verfügbarkeit des Internets in Form des WorldWide- Web (WWW) bis zum heutigen Tag viel verändert. Neben dem öffentlich leicht zugänglichen sowie von Google und anderen Suchmaschinen indexierten WWW sind heute weitere Ausprägungen des Internets bekannt. Einige davon sind gezielt darauf ausgelegt, eine nicht oder nur schwer nachvollziehbare Kommunikation und Datenaustausch zu ermöglichen. Sie werden heute oft unter dem Begriff „Darknet“ zusammengefasst. Es handelt sich um Kanäle im Internet, die oft auch für illegale Zwecke genutzt werden. Hierzu gehören Marktplätze wie Silk Road und zahlreiche Foren im TOR Netz (the onion router network), aber auch Tauschbörsen für Software und Medien. Dabei darf nicht übersehen werden, dass natürlich auch zahlreiche völlig legale und nachvollziehbare Nutzungsformen im Darknet vorhanden sind, die ausschließlich den Aspekt des freien und unbeobachteten Informationsaustauschs verfolgen.

Im Darknet, dem „dunklen Teil des Internets”, ist es tatsächlich in vielen Ecken und Winkeln so finster, dass Kriminelle ihre Geschäfte nahezu ohne das Risiko entdeckt zu werden abwickeln können. Es gibt keine zentralen Server, Google hilft nicht bei der Suche, und die Internetadressen bestehen aus kryptischen Buchstaben-Zahlenfolgen mit der Endung „onion“.

Das liegt an der Architektur des und dem Zugang zum Darknet: Während im World Wide Web die Daten auf zentralen Rechnern liegen, die dann vom Nutzer direkt abgerufen werden können, werden die Daten im Darknet dezentral auf einzelnen PCs von Nutzern des Netzwerks bereitgestellt und beim Abruf über weitere Nutzer-PCs umgeleitet. Zugang zum Darknet erhält der Nutzer über kostenlose Anonymisierungssoftware. Am weitesten verbreitet ist der TOR-Browser. Diese Software leitet die verschlüsselte Kommunikation zwischen zwei PCs stets über weitere Rechner. Damit wird es unmöglich, dass die Kommunikationspartner wissen, mit wem sie tatsächlich in Kontakt stehen. Die wahren Identitäten bleiben für alle Beteiligten im Dunkeln.

Auch die Polizei hat bisher eher wenige Möglichkeiten, die dunklen Räume zu erhellen. Genau diese Eigenschaften des Darknets machen es so attraktiv für Kriminelle. Es sind die idealen Bedingungen, um mit niedrigstem Entdeckungsrisiko Geschäfte abzuwickeln. Im Darknet wird alles angeboten: Drogen1 , Waffen, Kinderpornographie bis hin zum live gestreamten Missbrauch, gefälschte Pässe sowie alle Arten krimineller Dienstleistungen (crime-as-a-service). Bezahlt wird i.d.R. mit der Kryptowährung Bitcoin, einer virtuellen Währung, die ebenfalls die Anonymität des Zahlenden wahrt.

Bitcoin nutzt als Datenbasis eine Blockchain, in der die gesamte Historie aller jemals durchgeführten Transaktionen enthalten ist. Diese Blockchain ist vollständig transparent und für jeden stets einsehbar. Entitäten, zwischen denen Bitcoins transferiert werden, sind sogenannte Bitcoin-Wallets. Diese sind per se nicht an die Identität einer Person geknüpft und können in beliebiger Anzahl erzeugt werden, sodass Partner einer Bitcoin-Transaktion in der Regel vollständig anonym bleiben können.2 Entsprechend erfreut sich Bitcoin großer Beliebtheit als Währung für die Durchführung illegaler Handelsgeschäfte im Darknet.

Auf der Plattform Silk Road konnte seit der Inbetriebnahme im Jahr 2011 nahezu alles käuflich erworben werden, was illegal ist. Der Umsatz wurde auf 1,2 Mrd. US-Dollar geschätzt. Allein der Handel mit Drogen soll ein Volumen von 1 Mrd. US-Dollar betragen haben. Das amerikanische FBI hat den Betreiber der Seite im Oktober 2013 festgenommen und die Seite gesperrt. Die Ermittlungen waren nur deshalb erfolgreich, weil der Betreiber seine Identität in Foren und sozialen Netzwerken aus Mangel an Vorsicht offen gelegt hatte. Wenig später wurde Silk Road 2.0 eröffnet und im Jahr 2014 zerschlagen. Erfolgreich waren dabei Ermittlungen durch verdeckte Ermittler, die als Kunden u.a. Drogen gekauft hatten, um an die Identitäten der Verkäufer zu gelangen. Inzwischen wurde Silk Road 3.0 eröffnet. Nachhaltig haben die Ermittlungserfolge die illegalen Geschäfte im Darknet nicht schwächen können.

Auch das Waffengeschäft blüht. Von der Handfeuerwaffe bis zum Maschinengewehr ist alles zu haben, und die Angebote werden angenommen: Der Amokläufer von München hatte die Tatwaffe im Darknet erworben.3 Auch der Tausch von Kinderpornographie findet auf einschlägigen Plattformen statt. Um tauschen zu können, muss man sich als vertrauensvoll erweisen, indem man selbst entsprechende Inhalte einstellt. Andernfalls findet man keine Tauschpartner im Darknet. Aufgrund des niedrigen Entdeckungsrisikos im Darknet scheint die Hemmschwelle beim sexuellen Missbrauch von Kindern auch noch zu sinken. Der Missbrauch kann bestellt und live via Skype mitverfolgt werden. 20 Minuten kosten 100 US-Dollar. Dafür verkaufen philippinische Eltern ihre Kinder zu sexuellem Missbrauch vor einer Online-Kamera. Europol sind Netzwerke von Online-Kindesmissbrauch mit bis zu 25.000 Teilnehmern bekannt.4 Auch die Dokumentenfälscher bieten alles an, was Profit verspricht: EU-Reisepässe, US-Pässe, Fahrausweise etc. Zusatzleistungen versprechen einen Eintrag in die entsprechenden Datenbanken.

Zu den Wachstumsmärkten gehört auch das Angebot krimineller Dienstleistungen. So kann auf Bestellung jede Art von Schadsoftware erworben werden, die Rechner ausspioniert, lahmlegt oder für weitere kriminelle Zwecke missbraucht. Sogar ein Mord kann bestellt werden.5

Dieses „Darknet“ hat als vom restlichen Internet aus nicht unmittelbar zugänglicher Raum für extremistische Botschaften und kriminelles Gedanken- und Handelsgut sowie als Kommunikations- und Interaktionsform in einem scheinbar rechtsfreien Raum zunehmend an Relevanz gewonnen. Im Darknet ist eine Umgebung entstanden, die durch das Versprechen von Anonymität und Nichtverfolgbarkeit attraktiv auf Radikale und Kriminelle wirkt. Neue Erkenntnisse des BKA6 gehen davon aus, dass sich etwa 10-15% der Syrienreisenden ausschließlich über das Internet radikalisiert haben, ein signifikanter Anteil davon ist auf Darknetaktivitäten zurückzuführen, die Dunkelziffer liegt hier wahrscheinlich deutlich höher.

Auch die organisierte Kriminalität hat das Darknet als Handelsplatz für illegale Aktivitäten, Dienstleistungen und Produkte längst erkannt. Europol7 und auch das Bundeskriminalamt8 nennen hier insbesondere crime-as-a-service als neue Betätigungsform. Beobachtet werden internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in nicht öffentlich zugänglichen Teilen des Internets eine breite Palette von illegalen Dienstleistungen anbieten und damit hohe Gewinne erwirtschaften.

Angeboten werden bspw: Ransomware (-toolkits), Bereitstellung von Botnetzen für verschiedene kriminelle Aktivitäten, DDoS-Attacken, Malwareherstellung und -Verteilung, Datendiebstahl, Verkauf/Angebot sensibler Daten, z. B. Zugangs- oder Zahlungsdaten, Vermittlung von Finanz- oder Warenagenten, die die Herkunft der durch Straftaten erlangten Finanzmittel oder Waren gegen Bezahlung verschleiern, Kommunikationsplattformen zum Austausch von kriminellem Know-how, wie beispielsweise Foren der Underground Economy, Anonymisierungs- und Hostingdienste zum Verschleiern der eigenen Identität, sog. Dropzones zum Ablegen illegal erlangter Informationen und/oder Waren.

In rechtlicher Hinsicht gilt es im Zusammenhang mit Ermittlungen im Darknet verschiedene Fragen zu beantworten: Welche Ermächtigungsgrundlagen können genutzt werden? Können Ermittlungen grenzüberschreitend durchgeführt werden? Kann unmittelbar auf Daten, die in einem anderen Staat liegen, zugegriffen werden? Wie können Beweise, die in einem anderen Staat erhoben werden, in ein anderes Land transferiert werden (Beweistransfer)? Können die Beweise verwertet werden (Beweisverwertung)? Das sind nur einige der derzeit diskutierten Fragen. In diesem Beitrag werde ich mich auf die mit dem Darknet in Zusammenhang stehenden Ermittlungen und deutschen Ermächtigungsgrundlagen konzentrieren.

II. Das Darknet, ein rechtsfreier Raum?

Häufig wird das Darknet als rechtsfreier Raum, also einem begrenzten Bereich, in dem anscheinsweise keine Gesetze gelten, bezeichnet.9 Rechtsfreie Räume werden in der Rechtstheorie durchaus diskutiert,10 aber die Merkmale des rechtsfreien Raums treffen auf das Darknet gerade nicht zu, denn im Darknet steht nicht die Geltung des Rechts als Erlaubnis oder Verbot in Frage. Selbstverständlich gilt auch bei Nutzung von TOR das Verbot, die Rechte anderer zu verletzen. Allerdings wird durch die erzeugte Anonymität das Risiko der Entdeckbarkeit illegalen Verhaltens aufgrund der beschriebenen technischen Möglichkeiten auf ein verschwindend geringes Maß reduziert. Um was es wirklich geht, ist also nicht die Rechtsfreiheit des Raums, sondern die eingeschränkte Ermittelbarkeit von Personen - also die Ermittlungsfreiheit des Darknets. Die Frage muss also richtig lauten: Ist das Darknet ein ermittlungsfreier Raum?

III. Das Darknet, ein ermittlungsfreier Raum?

Die Problematik um das Darknet, die Nutzung von Kinderpornonetzwerken, Drogen- und Waffenmärkten und der damit einhergehenden Anonymität der Täter ist den Strafverfolgungsbehörden natürlich nicht verborgen geblieben. Seit vielen Jahren versuchen die Ermittler kriminellen Netzwerken auf die Spuren zu kommen und illegale Darknet-Aktivitäten zu zerschlagen. Verschiedene Abteilungen überall auf der Welt haben sich auf Ermittlungen in diesem Bereich spezialisiert. Auch in Deutschland gibt es Spezialabteilungen, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen.11 Um es vorwegzunehmen, Ermittlungen im Darknet sind durchaus möglich. Allerdings gleicht die Verfolgungspraxis einem Hase und Igel Wettlauf, wobei es immer nur darum gehen kann, den Abstand zwischen den Akteuren so gering wie möglich zu halten. Denn kriminelle Akteure nutzen jede technische Möglichkeit, um ihren Vorsprung gegenüber den Strafverfolgungsorganen auszubauen. Immerhin sind Ermittlungserfolge12 im Zusammenhang mit der Zerschlagung von Silk Road-Plattformen und anderen Handelsplätzen zu verzeichnen.