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Anspruch des Versicherten auf Leistungen der Heilbehandlung: LSG Baden-Württemberg Urteil vom4.5.2017, L 6 U 207/17

Leitsätze

1. Die erstinstanzliche Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt der Beurteilung durch das Berufungsgericht.

2. Unter Beachtung des Grundrechts auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist der von den Beteiligten zu zahlende Vorschuss für ein Wahlgutachten nach den zu erwartenden Kosten zu beziffern.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 13. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.