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Urteil des Landesgerichts Offenburg vom 12.5.2017(6 O 119/16) zur Haftung des Fahrzeugherstellers:Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller einesmanipulierten Dieselfahrzeugs*

Tenor

*http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22320, (Letztes Zugriffsdatum: 19.06.2018).1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu leisten für Schäden, die für den Kläger aus der Manipulation des Fahrzeugs ... FIN: ... durch die Beklagte resultieren.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.