Urteil des Landesgerichts Offenburg vom 12.5.2017(6 O 119/16) zur Haftung des Fahrzeugherstellers:Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller einesmanipulierten Dieselfahrzeugs*
Tenor
*http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22320, (Letztes Zugriffsdatum: 19.06.2018).1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu leisten für Schäden, die für den Kläger aus der Manipulation des Fahrzeugs ... FIN: ... durch die Beklagte resultieren.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.