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Urteil des Oberlandesgericht Hamm zum Schadenersatz bei Tod durch Behandlungsfehler: Dislokation einer Dialysenadel

Leitsatz

Bei der Dialyse von Patienten mit Einschränkungen können besondere Maßnahmen - wie beispielsweise die Fixierung des mit der Dialysenadel versehenen Arms - geboten sein, um eine lebensgefährdende Dislokation der Dialysenadel während der Behandlung zu verhindern. Der Patient ist darüber aufzuklären, dass es im seltenen Fall einer Dislokation der Dialysenadel zu einem tödlichen Blutverlust kommen kann und dieses Risiko durch eine Fixierung des Arms nahezu ausgeschlossen wird.

Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers zulasten ihres am 7. 6. 2011 verstorbenen Ehemannes auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 5000 € und Schadensersatz wegen der Beerdigungskosten in Höhe von 6910 € an die aus ihr und ihren drei Kindern bestehende Erbengemeinschaft in Anspruch.

Die beklagten Ärzte betreiben eine nephrologische Gemeinschaftspraxis. Der (blinde) Verstorbene war dort über einen langen Zeitraum regelmäßig wegen einer dialysepflichtigen Niereninsuffizienz bei diabetischer Nephropathie in Behandlung. Zuletzt wurde dreimal wöchentlich eine Hämodialyse im Doppel-Needle-Verfahren über einen Basilika-Shunt im Oberarm durchgeführt. Aufgrund der Diabeteserkrankung bestand bei dem Verstorbenen eine Retinopathie, die zur Erblindung geführt hatte. Dies war den Beklagten bekannt.