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Meistdiskutierte Probleme von Berufung und Revision in Deutschland Aus der Sicht einer Rechtsanwältin

Annemarie GÖSSEL

I. Vorspann

Mein Thema heute sind die Probleme rund um die Revision in Deutschland. Auf die einschlägigen Vorschriften im GVG und der StPO ist in den vorausgegangenen Referaten bereits ausführlich eingegangen worden, so daß ich sie jetzt als bekannt voraussetzen darf.

Ganz ausdrücklich darf ich mich bei den Veranstaltern dieser Tagung dafür bedanken, daß sie auch der anwaltschaftlichen Sicht auf die im Zusammenhang mit der Einlegung einer Revision auftauchenden Probleme Raum geben wollen.

Die Reformen auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts in den letzten ca. 15 Jahren haben das Leben eines Rechtsanwalts nicht eben leichter gemacht. Unter uns Kollegen werden sie ganz unverblümt als „Rechtsverhinderungsreformen“ bespöttelt - das gilt im Übrigen für das zivilprozessuale Verfahren im gleichen Maß. Immer wieder wurden die Zugangsvoraussetzungen geändert, beschnitten, verschärft. Das Ziel war die Entlastung der Gerichte, vor allem der Gerichte der ersten Instanz, von der überbordenden Zahl der Verfahren. An diesen wachsenden Fallzahlen sind natürlich die Rechtsschutzversicherungen nicht ganz unschuldig. Aber auch die Institute der - vom Staat - bezahlten Pflichtverteidigung bzw. der Prozeß- oder Verfahrenskostenhilfe, beides als Hilfsinstitute für minderbemittelte Rechtssuchende gedacht, um diesem Personenkreis den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, haben ihren Anteil daran.

Der Dialog zwischen Richtern und Staatsanwälten auf der einen und Rechtsanwälten auf der anderen Seite war daher nicht immer ganz ungetrübt.

II.

Wollte man die Probleme mit der Revision plakativ zusammenfassen, bieten sich drei Schlagworte an: zu kompliziert, zu formalistisch, zu wenig kodifiziert, wo es einer Kodifikation bedürfte.

Das scheint widersprüchlich zu sein, läßt sich aber auflösen, wie im Folgenden dargestellt werden wird.

Zu diesen benannten Schwierigkeiten mit der Revision gesellen sich noch zwei weitere Probleme eher praktischer und/oder taktischer Natur.

Damit meine ich die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für oder wider eine Sprungrevision stellen und die Schwierigkeiten, die einem revisionsbereiten Rechtsanwalt durch das Verhandlungsprotokoll der vorausgegangenen Berufungsinstanz beschert werden.

III.

Dazu im Einzelnen: